Hartz IV und Sozialhilfe zu gering - UN fordert Verbesserung der Grundsicherung
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Schon lange wird in Deutschland bemängelt, dass die Grundsicherung zu gering ist, doch jetzt gibt es Rückenwind aus der UN. Die UN hat in einem Papier die Grundsicherung (hier zum Download des Dokuments in englisch) bemängelt. Zum Hintergrund:
Der UN-Sozialpakt ist seit 1976 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Inhaltlich geht es dabei um die Einhaltung der Menschenrechte und der sozialen Sicherheit bei den Vertragspartnern. Diese wird seitens der UN alle 5 Jahre überprüft. Auch die Bundesrepublik Deutschland hatte sich verpflichtet, den Sozialpakt einzuhalten. Ende September gab es eine Anhörung, zu der u.A. die Initiative "Rech statt Reste". Die Initiative wird von diversen Organisationen, wie Verdi, Diakonie, Caritas etc. unterstützt.
Die 'Kritik des Sozialausschuss, setzt bei der Berechnung der Grundsicherung an. Zwar hatte sich die Initiative bei der Anhörung auf Hartz IV beschränkt, jedoch sind als Resultat des Berichts, als Grundsicherungsformen, also auch SGB XII Leistungen inhaltlich kritisiert. „Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verbesserung der Berechnungsmethode“ (Abs. 47 des Berichts), denn mit der Grundsicherung sei kein angemessenen Lebensstandard möglich.
Die bayerische Initiative "Rechte statt Reste", will nun mit dem Bericht in der Hand, den Druck in Berlin erhöhen. Dieses ist sicherlich erforderlich, denn wenn wir zudem die SGB XII Leistungsempfänger betrachten, die oft auch noch Menschen mit Behinderung sind, zeigt sich recht deutlich, dass hiermit auch das Thema "Teilhabe" inkludiert ist. Wenn schon SGB II Leistungen kein angemessener Lebensstandard möglich ist, dann wird deutlich, wie schwer es mit der Umsetzung betroffener ist, wenn es um die Umsetzung der Rechte aus der UN-Behindertenrechtkonvention geht.
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