Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2021
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Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2021 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Rentenversicherung kommt gut durch die Pandemie. Trotz der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie bleibt der Beitragssatz im nächsten und im übernächsten Jahr stabil. Eine wichtige Rolle spielt dabei der konsequente Einsatz der Kurzarbeit, denn auf Kurzarbeitergeld werden auch Beiträge zur Rente gezahlt. Das sichert die Rentenansprüche der Kurzarbeitenden und stabilisiert die Rentenfinanzen. Nachdem die Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen mussten, können sie den Modellrechnungen zufolge im kommenden Jahr wieder mit einer deutlichen Rentenanpassung rechnen. Erfreulich ist auch, dass die Nachhaltigkeitsrücklage stabil bleibt und sogar leicht um rund 100 Millionen Euro auf 37,2 Milliarden steigt. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2023 unverändert bei 18,6 Prozent und das Sicherungsniveau bleibt stabil oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent. Das sind gute Nachrichten für die Versicherten und alle Rentnerinnen und Rentner.“
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2021 im Überblick:
• Für Ende 2021 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 37,2 Mrd. Euro geschätzt. Damit bleibt die Rücklage stabil bzw. steigt sogar leicht um rund 100 Mio. Euro.
• Der Beitragssatz bleibt in den beiden kommenden Jahren konstant bei 18,6 Prozent. Den Modellrechnungen zufolge steigt der Beitragssatz im Jahr 2024 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2025 auf 19,7 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent.
• Nachdem die Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen mussten, können sie den Modellrechnungen zufolge im kommenden Jahr wieder mit einer deutlichen Rentenanpassung rechnen. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassungen wird allerdings erst im jeweiligen März feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.
• Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,4 Prozent, steigt in den Folgejahren zunächst an und beträgt im Jahr 2025 49,2 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte revidiert hat, wodurch das Sicherungsniveau rechnerisch höher ausfällt. Aber auch ohne Berücksichtigung des Revisionseffekts bleibt das Sicherungsniveau 2025 mit 48,2 Prozent oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent.
• Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte.
Den Rentenversicherungsbericht 2021 finden Sie zum Download im PDF-Format im Internet unter www.bmas.de.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe erklärt zum Rentenversicherungsbericht:
„Die Pandemie hat weltweit und auch in Deutschland zu Einbrüchen der Wirtschaftsleistung geführt. Die gesetzliche Rentenversicherung aber hat die Pandemie bislang sehr gut überstanden. Erfreulich ist, dass wir bei den Beitragseinnahmen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um rund 3,7 % verzeichnen können. Bis zum Jahr 2025 wird das Rentenniveau die Halteline von 48 % netto vor Steuern nicht unterschreiten, und zugleich wird der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 nicht über 20 % steigen.
Die doppelte Haltelinie, die wir als unionsgeführte Regierungskoalition mit der Rentengarantie bis 2025 gesetzlich verankert haben, musste daher nicht zur Anwendung kommen. Das ist eine gute Nachricht. Allerdings zeigt der Bericht auch auf, dass nach den Vorausberechnungen schon 2030 sowohl beim Beitragssatz als auch beim Rentenniveau die Haltelinien jeweils überschritten werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir weiterhin das System der Altersversorgung langfristig in den Blick nehmen und dabei alle Stellschrauben überprüfen. In drei Bereichen sehen wir dringenden Handlungsbedarf: der Altersabsicherung der Selbständigen, der Attraktivität der zusätzlichen privaten Altersvorsorge und der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung