Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche
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Mit der zunehmenden Anzahl mit dem Coronavirus infizierter Personen und die resultierende Auslastung der Intensivbetten, verschärfen sich viele Regelungen. Insbesondere 2G oder 3G, sowie 2G Plus machen die Runde. Das bundesweite Zile ist zwar identisch, die Entlastung der Intensivstationen, aber der Weg wird doch immer noch sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Eine einheitliche Regelung hat die Bundesagentur für Arbeit gefunden und teilte heute mit:
Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
- Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
- Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
- Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung