Ab März Impfpflicht in Pflege und Klinik
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In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten soll die Impfpflicht für das Personal laut einem Bericht des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) ab dem 16. März gelten. Danach sollen alle Beschäftigten und die jenigen die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen.
Der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagte im ZDF-"Morgenmagazin", der Zeitpunkt Mitte März sei "sinnvoll", weil sich alle Pflegekräfte bis dahin doppelt impfen lassen könnten. Danach seien ausgenommen Beschäftigte, die sich aus medizinischen Grünen nicht impfen lassen können.
So dürfe ohne Nachweis die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen dann nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeldern geahndet. Dabei sollen mit der Gesetzesänderung insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus besser geschützt werden. In der Vergangenheit kam es vor allem in Pflegeheimen immer wieder zu Covid-19 Ausbrüchen.
Am Donnerstag hatten Bund und Länder sich auf eine „einrichtungsbezogene Impflicht“ für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen geeinigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereit einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser soll laut dem RND bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.
Außerdem hatten sich Bund und Länder dafür ausgesprochen das der Bundestag „zeitnah“ über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden soll. Bis zum Jahresende soll hierzu der Ethikrat eine Empfehlung vorbereiten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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