Bundesregierung zur Sozial- und Behindertenpolitik – Triage soll dringend umgesetzt werden
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In dieser Parlamentswoche stellen die einzelnen Ministerien ihre Inhalte für die laufende Wahlperiode vor. Für den Bereich, „Arbeit und Soziales“ wurde der zuständige Minister Hubertus Heil (SPD) erwartet, da dieser sich wegen eines Kontaktes zu einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person in Quarantäne befindet, hat die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin, Kerstin Griese, die einleitende Rede übernommen.
Große Neuigkeiten waren nicht zu hören, die bereits im Koalitionsvertrag nachzulesen sind. Der Mindestlohn von 12 Euro soll noch in diesem Jahr kommen und man will gerade im Bereich der Behindertenpolitik noch viel tun. Nur genaue Inhalte fehlten in der Rede von der Staatssekretärin.
Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in ihrer Rede insbesondere die Behindertenpolitik und die noch dringenden notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung in der Barrierefreiheit ausgesprochen.
Ein wichtiges Thema ist jetzt die Umsetzung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, welches eine dringende Regelung zur Triage als notwendig ansieht und einen entsprechenden Auftrag an den Gesetzgeber formuliert hat. Der Bundestag muss die Triage gesetzlich ausformulieren, so das Menschen mit Behinderungen bei einer möglichen Triage, nicht benachteiligt werden.
Aeffner sprach sich dafür aus und sieht es als dringende Aufgabe der Bundesregierung, dass dieses Thema jetzt zeitnah angegangen wird und die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Thema Triage formuliert.
Bei der Triage geht es im Wesentlichen darum, nach welchen Kriterien die Priorisierung von Menschen bei einer medizinischen Behandlung erfolgen soll, wenn die notwendigen Versorgung überlastet ist. Aktuell haben viele Menschen mit Behinderung daher die Befürchtung, dass sie im Falle einer intensivmedizinischen Behandlungsnotwendigkeit wegen des Coronavirus, benachteiligt werden.
Andere Themen waren dabei die gesetzliche Rente, aber auch hier fanden sich die Themen wieder, die bereits im Koalitionsvertrag zu finden sind.
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Konkrete Ansätze fehlten ebenfalls zum Thema „Werkstätte für Menschen mit Behinderungen“ . Gerade das Entgeltsystem der Werkstätte steht schon länger in Kritik. Ob es hier aber zu den geforderten Mindestlöhnen kommen wird, blieb in der heutigen Darstellung unbeantwortet.
Somit bleiben die wesentlichen Fragen unbeantwortet und es muss abgewartet werden, was die ersten Gesetzesentwürfe bringen werden, denn schließlich bleibt der Bundesregierung ja noch 3,5 Jahre Zeit, die formulierten Absichten mit Inhalten zu füllen und zu zeigen, dass es ohne die Union möglich ist, vielleicht eine bessere Behinderten- und Sozialpolitik umzusetzen, denn die Ausreden „Das war mit der Union nicht zu machen“, sie seitens der SPD gerne als Ausrede in der Behindertenpolitik kam, zählt heute nicht mehr.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung