Forderung für mehr Unterstützung im Kampf gegen Inflation - Lob und Kritik zum Entlastungspaket
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Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 16 Milliarden Euro auf den Weg, wie die SPD mitteilte. Der finanzpolitische Sprecher der SPD betonte gestern: "Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.
Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt zügig und ohne bürokratische Hürden: Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.
Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Da die Besteuerung mit dem Einkommen steigt, wird eine soziale Ausgestaltung der Pauschale erreicht.
Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Der Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.
Angehoben werden außerdem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen.“
Heute will sich der Bundestag mit einer Reihe von Maßnahmen zur Entlastung unterer Einkommensschichten. Geplant sind 20 Euro monatlich für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, eine Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende von 200 Euro und eine Energiepauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
Dieses Engagement lobt der Sozialverband Deutschland (SoVD) ausdrücklich, wie der SoVD mitteilte. Für SoVD-Präsident Adolf Bauer, so de SoVD, sind die zur Debatte stehenden Maßnahmen jedoch nicht ausreichend. „Es ist wichtig, dass den Menschen schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen wird. In der aktuellen Hochpreisphase wird jeder zusätzliche Euro dringend gebraucht.
Besonders kritisch sehen wir als SoVD jedoch, dass Rentner*innen nach wie vor von der Energiepauschale ausgeschlossen sind. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ Auch der Sofortzuschlag von 20 Euro und die Einmalzahlung von 200 Euro in der Grundsicherung hält der SoVD für unzureichend.
Denn auch eine Verdopplung des ursprünglich vorgesehenen Betrages wird die Situation für viele Grundsicherungsbeziehende nur minimal und kurzfristig verbessern. Denn monatlich stehen ihnen damit lediglich 16,67 Euro mehr zur Verfügung, um auf die permanenten Preissteigerungen zu reagieren. „Wir fordern stattdessen einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro, bis die Regelsätze endlich neu berechnet und auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben wurden“, sagt der SoVD-Präsident.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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