Bundestag hat Pflegebonus zugestimmt
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 19 Mai 2022 Pflegebonusgesetz zugestimmt. Dabei haben die Abgeordneten abgestimmt über ein von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Mit dem Pflegebonus soll die Leistung der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Dabei schreiben die drei Ampelfraktionen in ihrem Gesetzentwurf (20/1331), die Pandemie stelle das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlange ihm besondere Leistungen ab.
Es sollen je 500 Millionen Euro für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser, sowie der Pflegeeinrichtungen zu Verfügung gestellt werden.
So sollen Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, und beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Es sollen die Mittel den Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen.
Dabei erhalten Beschäftigte in der Alten- und Langezeitpflege einen Bonus, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.
Beschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit).
Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind. Dabei soll das Geld steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus der Vorlage hervorgeht.
Zudem sollen auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Dabei soll der Bonus in der Alten- und Langzeitpflege bis Ende 2022 spätestens ausgezahlt werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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