Ärzte fordern beim Triagegesetz mitzureden
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Die Ärzteschaft hat ihre Forderung bekräftigt, in die aktuellen Beratungen über ein sogenanntes Triagegesetz im Gesundheitswesen eingebunden zu werden.
Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2021 ein entsprechendes Gesetz verlangt hatte. Nach dem Beschluss der Verfassungsrichter muss der Bundestag „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen.
Ärztinnen und Ärzten könnten bei einem krisenbedingten Ressourcenmangel vor der schwierigen Entscheidung stehen, wer die nicht ausreichend zur Verfügung stehenden intensivmedizinischen Leistungen erhalten soll und wer nicht. „Dafür muss sichergestellt sein, dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird“, forderte der Ärztetag.
Unabdingbar sei es, dass Ärztinnen und Ärzte sich keinen rechtlichen Risiken aussetzen, wenn sie eine einzelfallbezogene Entscheidung zur priorisierten Allokation medizinischer Ressourcen treffen. „Es ist wesentlich, dass in diesen Fällen nicht nur kein individueller Schuldvorwurf erhoben wird, sondern das ärztliche Handeln auch als objektiv rechtmäßig gilt“, stellte der Ärztetag klar. In dem Beschluss forderten die Abgeordneten des Ärztetages außerdem, die ausreichende Verfügbarkeit von hochqualifiziertem medizinischen Fachpersonal in Deutschland sicherzustellen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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