Ehemaliger KZ-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt
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Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft gelobt. „Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts“, sagte Klein dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt.“
Der Angeklagte habe vor rund 80 Jahren schwere Schuld auf sich geladen, fügte Klein hinzu und betonte: „Es ist kein Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland, dass der ehemalige Wachmann so lange unbehelligt lebte und die Anklage erst so spät erfolgte.“
Dabei dankte der Antisemitismusbeauftragte besonders dem Rechtsanwalt Thomas Walther als einem Vertreter der Nebenklage, der über viele Jahre als Staatsanwalt bei der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg tätig gewesen sei.
Walther habe ihm auch eine Begegnung mit dem heute 93-jährigen Nebenkläger Emil Farkas vermittelt, der in seiner Jugend Häftling des Konzentrationslagers Sachsenhausen gewesen sei, so Klein weiter. „Ich war tief bewegt von seinen Worten und empfinde es als sehr wichtig, dass er die Möglichkeit hatte, vor einem Gericht von seiner Geschichte zu berichten. Herr Farkas erwähnte auch das Schicksal seiner Nichte Erika, die im Alter von einem Jahr nach Auschwitz deportiert und ermordet wurde. Gerade für die Überlebenden des Holocaust ist das heutige Urteil wichtig.“ Das Urteil erging am Dienstagmorgen.
Autor: © RND / Redaktion