Zensus-Gesetz beschlossen - Volkszählung 2021
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Bundestag und Bundesrat haben dem Zensus-Gesetz der Bundesregierung zugestimmt. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung durchzuführen. Erfasst werden neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.
Das Gesetz stellt die Weichen für die Durchführung des Zensus ("Volkszählung") 2021 und knüpft an das Zensusvorbereitungsgesetz aus dem Jahr 2011 an. Die über Zensus ermittelten Basisdaten, sind für die Politik und Planung von großer Bedeutung. Genutzt werden diese offiziellen Zahlen unter anderem, für den Länderfinanzausgleich. Der Länderfinanzausgleich ist ein Mittel zur Umverteilung der Finanzen zwischen den einzelnen Bundesländern und den Bundesfinanzen. Aber auch für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Markt- und Meinungsforschung und für die amtliche Statistik selbst liefert der Zensus neue, wichtige Basisdaten.
Zensus hat in der Vergangenheit schon immer für viel Kritik gesorgt. Nicht nur bei diesem Gesetz, sondern schon bei Zensus 2011 wurde dem Bunde willkürliche Datensammlung vorgeworfen. Zensus 2011 führte sogar dazu, dass etwa 800 Gemeinden am Ende Widerspruch einlegen mussten, da die erhobenen Zensusdaten nicht mit den in den Ämtern befindlichen Daten korrelierten und Zensus 2011 für einige Gemeinden eine Benachteiligung mit sich gebracht hätte.
Zensus 2021 führte schon in der Entwurfsphase des Gesetzes zu ersten Diskussionen im Bundestag. Die Einzelsachverständige Kirsten Bock bemängelte seinerzeit, einige der Erhebungsmerkmale seien nicht erforderlich und verstießen gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Peter Büttgen als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verwies seinerzeit auf im Gesetzentwurf befindliche Grauzonen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Erhebung. Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, betonte damals hingegen, es gehe um einen Abgleich „zwischen dem Wünschenswerten und dem Möglichen“. Dies sei mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „gut gelungen“.