Union kritisiert Entwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt
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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. In dem Referentenentwurf (506 kb) geht es primär darum, dass der inklusive Arbeitsmarkt gefördert werden soll, also die Chancen für Menschen mit Behinderungen an dem ersten Arbeitsmarkt verbessert werden sollen.
Einer der großen Punkte ist dabei die sogenannte Ausgleichsabgabe. Eine Abgabe, die jene Arbeitgeber bezahlen müssen, die eine gesetzliche Quote zur Beschäftigung behinderter Menschen nicht erfüllen. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen, die zwar nach der Quotenregelung Menschen mit Behinderungen beschäftigten, müssten, dieses aber nicht tun (Null-Quote) mit einer erhöhten Ausgleichsabgabe belastet werden. Konkret soll dann statt bisher 360 Euro, der Betrag auf 720 Euro erhöht werden. (wir berichteten: Beratung über Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts)
Geregelt werden die geplanten Vorhaben im Sozialgesetzbuch neun (SGB IX), dass es seit dem 1. Juli 2001 gibt, aber bereits mehrfach überarbeitet wurde. Das SGB IX regelt dabei die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Einen wesentlichen Gestaltungsraum fand dabei unter der Unionsregierung mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel statt.
Zwar heißt es im Referentenentwurf der Bundesregierung "auch die Werkstätten für behinderte Menschen sind ein Teil des inklusiven Arbeitsmarkts für die Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein können und sich für die Werkstatt entscheiden", aber der Wunsch nach jahrelanger Kritik un den Werkstätten Mindestlohn zu zahlen, ist nicht Teil des Referentenentwurfes, da eine Entgeltreform erst im Jahr 2023 oder 2024 zu erwarten ist. Die notwendige Grundlage für eine Entgeltreform, ein beauftragtes Gutachten, wird erst Mitte 2023 erwartet.
An dem jetzigen Referentenentwurf kommt Kritik aus der Opposition, wenn auch verwunderlich, denn viele Menschen mit Behinderungen hätten sich in 16 Jahren Regierungsverantwortung der Union, mehr Fortschritt in der Behindertenpolitik gewünscht. Zu dem Referentenentwurf erklärt der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Still und starr ruhte bislang der See. Doch nun wird die Weihnachtsruhe in der Inklusionspolitik doch noch mit dem Regierungsentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts unterbrochen. Ein Jahr Warten auf die erste behindertenpolitische Regierungsinitiative hat damit endlich ein Ende.
Der Entwurf enthält durchaus Positives: Wir begrüßen die geplante Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes und die Erhöhung der Zuschüsse beim Budget für Arbeit. Letztere hatten wir selbst im Frühjahr in unserem Antrag zum inklusiven Arbeitsmarkt gefordert.
Es gibt mit der geplanten vierten Staffel der Ausgleichsabgabe aber auch eine große Schwachstelle. Nach der Bundesagentur für Arbeit standen im Jahr 2020 knapp 300.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen knapp 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber. Solange also bei weitem nicht alle Pflichtarbeitsplätze besetzt werden können, läuft die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ins Leere. Um Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren, wird es vielmehr endlich Zeit, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in allen Regionen eingerichtet werden und deren Wirkung unter die Lupe genommen wird. So hatten wir es in der letzten Regierungskoalition mit dem Teilhabestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung