Behindertenbeauftragter zu Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
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Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat an die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP appelliert, die Inklusionsvorhaben des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen. Die Bundesregierung habe sich viele gute Ziele gesetzt, da müsse sie jetzt, ein Jahr nach Beginn der Legislatur, dranbleiben, betonte Jürgen Dusel in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag. „Inklusion ist das Betriebssystem unseres Sozialstaates“ und die Regierung habe die Chance, diese „nach vorne zu bringen“, sagte er.
Ausdrücklich begrüßte Dusel das geplante Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Es sei richtig, nun eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe einzuführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen. Es sei auch richtig, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht mehr an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fließen, sondern für den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden, für die sie auch gedacht seien.
Dusel lehnt allerdings den Plan des Gesetzes ab, den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung zu streichen. Das intendiere, dass Arbeitgeber durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Nicht-Beschäftigung schwerbehinderter Menschen legitimierten.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag