Bundestag stimmt Reform der Unabhängigen Patientenberatung zu
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag dem 16. März 2023, abschließend mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) befasst. Drucksache: (20/5334) In einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/6014).
Die Union steht zu einer qualifizierten und wirklich unabhängigen Patientenberatung, wie der Sprecher Hubert Hüppe der Union heute im Bundestag in seiner Rede betonte.
„Wir wollen, dass die Patientenberatung ohne Unterbrechung auch ab 1.1.2024 zur Verfügung steht. Das ist aber durch das späte Handeln des Ministers Lauterbach und die Rechtsunsicherheit des Gesetzentwurfs stark gefährdet,“ so Hüppe.
Das Gesetz sollte schon im Herbst letzten Jahres nach Ankündigung des Patientenbeauftragen fertig sein. Es wurde stattdessen es erst in diesem Jahr im Bundestag eingebracht, betonte Hüppe.
Hierbei machte er darauf Aufmerksam, dass die meisten Sachverständigen der Anhörung den lückenlosen Übergang zur neuen UPD bezweifelt haben. Die Gründung der Stiftung, die Besetzung der Gremien und der Aufbau der Verwaltungsstruktur benötigen Zeit, so Hüppe. Hinzu kommt, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen angekündigt hat, dass er gegen die Finanzierung klagen will.
Dabei haben fast alle Verbände sich in der Anhörung für eine Steuerfinanzierung ausgesprochen. „Die Unsicherheiten führen dazu, dass jetzt schon die Beraterinnen und Berater bei der jetzigen UPD kündigen und woanders einen sicheren Arbeitsplatz suchen,“ sagte Hüppe.
Die Koalition habe immer wieder betont, wie wichtig ihnen die Unabhängigkeit der UPD ist. So habe die Regierung selbst Angst vor einer Klage der Krankenkassen und der Privaten Krankenversicherung, sagte Hüppe. „Deshalb hat sie vorgestern in Änderungsanträgen, quasi in letzter Minute, der GKV noch einen zusätzlichen Sitz im Stiftungsrat gegeben. Die GKV hat sogar zusätzlich noch ein Vetorecht in Haushaltsfragen bekommen. Damit ist der Einfluss der Kassen enorm gestiegen,“ so Hüppe.
„Wir wollen als CDU/CSU eine tatsächliche unabhängige Patientenberatung. Deswegen schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor: Wir wollen eine Bundesstiftung, keine Krankenkassenstiftung, wir wollen eine Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr, um einen geregelten Aufbau zu leisten. Und vor allem wollen wir die Steuerfinanzierung,“ betonte Hüppe.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sieht auch die neueste Version des Gesetzentwurfes zur UPD kritisch: „Wir sind alarmiert, dass die Patientenorganisationen nicht die Trägerschaft übernehmen, sondern nur mit 7 von 15 Stimmen im Stiftungsrat beteiligt werden sollen. Damit ist nicht garantiert, dass die Beraterverbände überhaupt Beratungsleistungen anbieten können. Hier wird ohne Not auf die Kompetenzen von SoVD, VdK, Verbraucherzentralen und anderen sowie auf ein flächendeckendes Beratungsangebot verzichtet.“
Auch bei der Souveränität der UPD ist die SoVD-Vorstandsvorsitzende unzufrieden. „Die Position der Kassen soll gestärkt werden. Dadurch ist das ‚U‘ der UPD gefährdet - die Unabhängigkeit! Damit die Gesetzliche Krankenversicherung die UPD finanziert, soll sie im Gegenzug erhebliche Mitspracherechte bekommen. Das ist ein Handel zum Nachteil der Patientinnen und Patienten“, so Engelmeier. Dass die Private Krankenversicherung gar nicht in die Pflicht genommen werden soll, findet Michaela Engelmeier „im höchsten Maße unsolidarisch. Die PKV müsste so nur noch ‚freiwillig‘ mitfinanzieren. Wie das läuft, kann man sich vorstellen. Aus Sicht des SoVD ist die Unabhängige Patientenberatung eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln bezahlt werden, nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten.“
Regierungsentwurf in der Ausschussfassung
So soll die UPD zukünftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei soll der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Bei der PKV soll der Anteil bei sieben Prozent liegen. Am Mittwoch, dem 15. März 2023 beschloss der Gesundheitsausschuss, einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. Der Stiftungsrat soll statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Dabei soll die GKV zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.
Fachfremde Regelungen
Hierbei gehören zu den insgesamt 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, einige fachfremde Regelungen. Bei Blutspenden soll künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), vermieden werden. So sollen demnach mögliche Ausschlüsse oder Rückstellungen von der Blutspende nur aufgrund des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens möglich sein, nicht mehr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung. Zudem sollen auch die Vorgaben zur Altersgrenze ersetzt werden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit. Ferner wird die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen. So werden die Leistungen dieser Arztgruppe nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, dabei soll auch die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert werden, heißt es im Entwurf.