Bundestag stimmt Wahlrechtsreform zu
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Der Bundestag hat heute am Freitag dem 17 März 2023, den Weg für die geplante Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Mitgliederzahl des Bundestages frei gemacht. In einer Namentlichen Abstimmung Stimmten von 684 Abgeordneten, 400 mit Ja, 261 mit Nein und 23 haben sich enthalten.
Der Bundestagsabgeordnete von der SPD Sebastian Hartmann eröffnete die heutige Debatte in Plenum mit dem Worten „Meine Damen und Herren heute entscheiden wir über eine der Grundlegendsten aber sehr überfälligen Reform, des deutschen Wahlrechts seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland,“ betonte Hartmann. So sei das neue Wahlrecht ein deutliches Signal, das die Politik sich selbst nicht von Veränderungen ausnimmt, dabei beweise man die eigene Reformfähigkeit als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deuschland, darauf können wir Stolz sein, sagte Hartmann und erhielt Applaus aus dem Plenum.
CSU-Spitzenkandidat Alexander Dobrindt eröffnete seine Rede mit „Was wir hier heute erleben das ist keine Reform, das ist ein Akt der Respektlosigkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern gegenüber der Opposition und der Demokratie an sich, betonte Dobrindt.
Der FDP-Bundestagsfraktionsvize Konstantin Kuhle erklärte das eines der Wichtigsten Merkmale der Demokratie die Fähigkeit der Selbstkorrektur sei und mit der „heutigen Reform zeigt der Deutsche Bundestag die Fähigkeit eine Entwicklung zu korrigieren die in den Vergangen Jahren bei vielen Menschen für Unverständnis gesorgt hat und das ist die immer weitere Vergrößerung des Parlaments,“ betonte Kuhle und erhielt Applaus aus dem Plenum.
Mit dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (20/5370) soll die Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 begrenzt werden. Zurzeit verfügt der Bundestag über 736 Sitze. Zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf in geänderter Fassung hat der Innenausschuss eine Empfehlung vorgelegt (20/6015).
So wollen die Koalitionsfraktionen mit der Neuregelung die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dieses könnte dazu führen, dass zukünftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.
Zudem seien Überhangmandat bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. So stieg die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.
Dabei soll es laut dem Gesetzentwurf wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Es wird mit der Zweitstimme, der Wähler, die für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Wie bisher könne mit Erststimme in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden.
Zur Reform des Wahlrechts erklärte Fraktionsvorsitzende von den Grünen Britta Haßelmann:
„Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir das jahrelange Ringen um eine endgültige Reform des Wahlrechts. Wir verhindern ein Anwachsen des Deutschen Bundestages und stellen sicher, dass das Parlament nicht mehr als 630 Sitze hat. Mit der Reform setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Die 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Es ist an der Zeit und lange überfällig, nach vielen Jahren der Auseinandersetzung endlich die Kraft zu finden, diese dringend nötige Reform an uns selbst vorzunehmen.
Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Jetzt stehen die abschließenden Beratungen an in den Fraktionen, Ausschüssen und im Parlament. Und ich werde bis zur 2./3.Lesung im Bundestag bei allen demokratischen Fraktionen um Zustimmung werben. Die Wahlrechtsreform ist ein wirklich wichtiges Signal.“
Die Vize-Fraktionschefin der Linken, Gesine Lötzsch, hat die geplante Wahlrechtsreform scharf kritisiert. Lötzsch sagte am Freitag im rbb24 Inforadio, der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sei ein offener Anschlag auf ihre Partei:
"Mit dieser Wahlrechtsreform soll ein Ziel unter anderem erreicht werden, "Die Linke" aus dem Bundestag zu drängen. Ich frage mich, ob sich die Koalition gar keine Gedanken darüber macht, dass damit der Einfluss der AfD in Ostdeutschland viel größer werden könnte. Ich habe den Eindruck, dass die Koalition sagt, Ostdeutschland soll mal die AfD machen. Alles andere machen wir. Und das ist natürlich eine fatale Entscheidung."
Lötzsch kritisierte, dass die Reform direkt gewählten Politikern den Einzug in den Bundestag verwehre, wenn deren Partei nicht die 5-Prozent-Hürde überschreitet. Das sei eine Verhöhnung der Wähler. Lötzsch kündigte eine Verfassungsklage an.