Niedriglohn führt zur Verarmung vieler Menschen
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2008 haben sich einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge die Arbeitsmärkte in vielen Industrieländern erholt. Das habe aber keine entscheidenden Auswirkungen auf die Armutsquoten, stellt die Studie fest, in der 41 Länder in der EU und der OECD zu den Faktoren soziale Gerechtigkeit und Teilhabechancen untersucht werden. In 25 Staaten stagniere das Armutsrisiko oder sei bis 2018 sogar gewachsen, Kinder seien insgesamt häufiger betroffen als Ältere, so die Studie. Deutschland kommt auf Platz zehn.
Diese Ergebnisse kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt: „Wir finden den Befund der Studie erschreckend, dass die gute Entwicklung auf den Arbeitsmärkten nicht zu mehr Wohlstand und materieller Sicherheit unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führt. Im Gegenteil ist das Armutsrisiko in den Bevölkerungen verschiedener Länder 2018 sogar gewachsen, davor stagnierte es. Wir als VdK sehen den Grund dafür auch in der zunehmenden Zahl befristeter Arbeitsstellen und dem Anwachsen des Niedriglohnsektors. Gerade in Deutschland sind niedrige Löhne und Gehälter ein riesiges Problem, das zur Verarmung von immer mehr Menschen geführt hat und weiter führen wird, wenn die politisch Verantwortlichen nicht endlich handeln. Sie müssen dringend den Niedriglohnsektor eindämmen, die Zahl befristeter Stellen reduzieren und den Mindestlohn kräftig erhöhen. Schon lange fordern wir als VdK einen Mindestlohn von über 12 Euro. Wenn Arbeitnehmer höhere Löhne und Gehälter erhalten, kommt ihnen dies nicht nur jetzt, sondern auch als gute Absicherung in der Zukunft im Rentenalter zugute. Darüber hinaus müssen die politisch Verantwortlichen auch etwas gegen die Armut von Kindern unternehmen. Wie die Studie zeigt, sind gerade sie stark von Armut betroffen. Das darf nicht sein, Kinder stehen für die Zukunft. Sie dürfen nicht von einer guten und gesunden Entwicklung ausgeschlossen werden, sondern sollten ihre Potenziale und Möglichkeiten voll entfalten können.“
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung