Kurzzeitpflege: Anspruch darf nicht ins Leere laufen
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CDU und SPD verfolgen gemeinsam das Ziel die Kurzzeitpflege zu stärken und hatten dazu einen gemeinsamen Antrag formuliert. Dieser Antrag ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen CDU/CSU und der SPD, aus dem Koalitionsvertrag. In dem Entwurf, ist unter Anderem das Ziel beschrieben, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. (wir berichteten)
Verena Bentele, Präsidentin vom Sozial-Verband VdK Deutschland meinte dazu: „Wir begrüßen den geplanten Rechtsanspruch Pflegebedürftiger und ihrer Familien auf einen Kurzzeitpflegeplatz sehr. Damit dieser Anspruch aber nicht ins Leere läuft und reine Symbolpolitik bleibt, braucht es Verbesserungen bei der Refinanzierung der Kurzzeitpflege. Schon jetzt gibt es einen extremen Mangel an Plätzen in der Kurzzeitpflege. Dort werden aktuell Leistungen vor allem durch sogenannte ‚eingestreute Kurzzeitpflegeplätze‘ in vollstationären Einrichtungen und nur zu einem geringen Teil durch solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen erbracht. Stationäre Pflegeeinrichtungen führen schon seit einiger Zeit wegen der hohen Nachfrage nach Pflegeplätzen Wartelisten, sodass die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze häufig für die Langzeitpflege vergeben werden. Solitäre Einrichtungen sind derzeit kaum refinanzierbar. Auch die Anteile, die Pflegebedürftige privat für ihre Verpflegung, Unterkunft sowie die Investitionskosten in der Kurzzeitpflege zahlen müssen, sind derzeit viel zu hoch. Die Nutzungsmöglichkeiten der Kurzzeitpflege müssen erweitert und flexibilisiert werden, um sie an die Bedarfe der Pflegebedürftigen anzupassen.“
Autor: kh / © EU-Schwerbehinderung