Mitnahme von Assistenzhunde immer noch mit Problemen verbunden
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Viele Menschen mit Behinderungen, sind aus unterschiedlichsten Gründen, auf einen Assistenzhund angewiesen. Das trifft dabei nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, die den Assistenzhund als "Blindenhund" nutzen, sondern Assistenzhunde kommen mittlerweile bei den unterschiedlichsten Behinderungen zum Einsatz und sind für die Hunde- Besitzerin oder Besitzer, oft die Voraussetzung zur Teilhabe.
In dem "Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)" wird für die Allgemeinheit einiges für "Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde" geregelt. Im Paragraph 12e, Absatz 1, heißt es: "Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt."
Einfach erklärt, der Zutritt zu allen möglichen Orten, die für Publikumsverkehr geöffnet sind, ist gesichert. Das dem nicht so ist, durfte Frau E. erleben, als es um den Besuch in einer Arztpraxis ging, ein Besuch bei dem Frau E. der Zugang mit Assistenzhund verweigert wurde, vermutlich weil sich die Arztpraxis auf "eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung" bezieht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 2 BvR 1005/18), schafft Fakten. In dem Fall ging es darum, dass eine Frau durch den Wartebereich einer Arztpraxis, in Begleitung des Assistenzhundes gehen wollte, um die dahinterliegende Praxis eines anderen Arztes zu erreichen. Dieses wurde ihr untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals geurteilt, dass ein "Verbot, Hunde in die Praxis mitzunehmen" die blinde Frau in besonderen Maßen benachteiligen würde.
Assistenzhunde oft immer noch keine Selbstverständlichkeit, genauso wie empathisches Verhalten, um sich in einen Menschen mit Beeinträchtigungen hineinzuversetzen, wie Frau E. in einer erlebten Situation beschreibt:
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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