Kindergrundsicherung - Organisationen betonen "auch Geflüchtete einschließen"
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Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. - Eine Kritik die vom Paritätischen Gesamtverband gekommen ist.
Die Kindergrundsicherung ist eines der Ziele aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Doch so üppig wie geplant, fällt diese nicht aus, bündelt aber im Ergebnis die unterschiedlichen Leistungsarten die Eltern erhalten. Notwendig, so aus Sicht der Ampel-Regierung ist dieses, da viele Eltern die ihnen zustehenden Leistungen erst gar nicht abrufen. Die Gründe sind vielfältig. Oft sind es zu komplexe Antragsformulare oder das fehlende Wissen um die Leistungen, die Kindern zustehen.
Was fehlt, dafür wird die Regierung schon länger kritisiert, ist die große finanzielle Unterstützung, denn die ist mit der Kindergrundsicherung kaum verbessert worden. Gerade Familien die schon jetzt auf Bürgergeld angewiesen sind, Familien die trotz Erwerbstätigkeit als Aufstockung Grundsicherung benötigen, oder gar Mütter und Väter, die krankheitsbedingt nicht erwerbsfähig sind, benötigen staatliche Unterstützung. Die jetzige staatliche Unterstützung hilft allerdings nur bedingt, denn die Unterstützungsleistungen reichen nicht einmal, um die notwendigen schulischen Bedarfe zu decken oder dem Kind eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
„Ich kann kaum fassen, wie wenig von der ursprünglichen Idee der Kindergrundsicherung übriggeblieben ist. Betroffenen Familien wurden weniger Bürokratie und mehr Geld in Aussicht gestellt. Die meisten von ihnen werden nichts davon bekommen, wenn der Bundestag jetzt nicht einschreitet.
Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen. Das Ziel, Leistungen zu bündeln und so den Zugang für betroffene Familien zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Gelder müssen weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben.
Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen würde, wäre das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien – wenn überhaupt – nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben. Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen. Eine leichte Anpassung der Verteilungsschlüssel bei der Herleitung der Kinderregelsätze reicht nicht aus.
Nicht einmal gerechter wird die Familienförderung durch den im Moment vorliegenden Gesetzentwurf. Eltern mit hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge weiterhin monatlich bis zu 104 Euro mehr vom Staat erhalten als Eltern mit geringem Einkommen, die nur den Kindergarantiebetrag bekommen werden.
Unser Parlament darf jetzt nicht aus den Augen verlieren, worum es ursprünglich bei der Kindergrundsicherung ging: die Bekämpfung von Kinderarmut. Um das zu erreichen, muss der jetzige Entwurf zwingend umfangreich überarbeitet werden.“, betonte die VdK-Präsidentin Verena Bentele zur Kindergrundsicherung.
Sowohl vom Paritätische Gesamtverband, als auch vom Deutschen Kinderhilfswerk, kam die Forderung, dass die Kindergrundsicherung auch geflüchtete einschließen muss, was aktuell nicht der Fall ist.
„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, beschreiben mehrere Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung. Die Liste der Organisationen ist lang:
- Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein • ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde • AWO Bundesverband e.V.
- Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.) • Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.) • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
- Diakonie Deutschland
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) • Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
- JUMEN e.V
- Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
- PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
- Save the Children Deutschland e.V.
- SOS-Kinderdorf e.V.
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
- terre des hommes Deutschland e.V.
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
- Volksolidarität Bundesverband e.V.
- World Vision Deutschland e.V.
- Zukunftsforum Familie e.V.
„Für uns als Kinderrechtsorganisation sind gleiche Rechte und Möglichkeiten aller Kinder in Deutschland ein wesentlicher Grundpfeiler einer auf demokratischen Grundwerten und Menschenrechten basierenden Gesellschaft. Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder und brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive. Dazu gehört es auch, dass sie bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder. Hier muss es in Laufe der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen geben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Vielleicht gibt es noch stille Hoffnung, denn das Parlamentarische Verfahren wird erst dann beginnen, wenn der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Parlament angekommen ist.
Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Kindergrundsicherung kommt. Mit dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung heute den Staffelstab für das wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Ampelkoalition an das Parlament übergeben. Wir nehmen diese Herausforderung hochmotiviert an.
Die Kindergrundsicherung ist ein Sicherheitsnetz für alle Familien in Deutschland. Das Kindergeld bleibt unter dem neuen Namen Kindergarantiebetrag erhalten. Es ist eine wirklich gute Nachricht für alle Familien in Deutschland, dass wir den Kindergarantiebetrag nun automatisch erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen. Und das zusätzlich zu der bereits erfolgten historisch starken Anhebung des Kindergelds auf 250 Euro pro Kind.
Zusätzlich erreichen wir mit der Kindergrundsicherung, dass bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder mit der Kindergrundsicherung schneller, einfacher und direkter die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.
Es ist der Beharrlichkeit und Akribie von Lisa Paus und ihrem Familienministerium zu verdanken, dass nun ein Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geht, der eine moderne und gerechte Familienförderung ganz konkret ausgestaltet. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgfältig, da wo nötig, in Detailfragen nachsteuern.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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