Internationalen Tag der Kinderrechte
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Heute ist der Tag der internationalen Kinderrechte. Das überhaupt die Rechte von Kindern geschützt werden müssen, solche Tage darauf aufmerksam machen sollen, zeigt sich an nationalen und internationalen Ereignissen immer wieder. Gerade in Kriegsgebieten, aber auch in modernen Ländern wie Deutschland, sind Kinderrechte immer noch keine Selbstverständlichkeit. Hungernde Kinder ist ein Beispiel und selbst in Deutschland müssen Kinder immer noch hungern.
Selbst der Schutz von Kindern, die gesetzlich Schutzbefohlene sind, ist in Deutschland immer noch keine Selbstverständlichkeit. Gewalt gegen Kinder ist dabei genauso präsent, wie sexuelle Gewalt. Im Jahr 2022 hat die Polizei in Deutschland knapp 17.200 Kinder unter 14 Jahren als Opfer sexualisierter Gewalt erfasst.
Doch warum ist gerade heute der Tag der Kinderrechte? Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark.
Wenig bekannt ist, dass der Deutsche Bundestag über eine Kinderkommission verfügt. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Weltweit sind aktuell das Leben und die Zukunft von Millionen von Kindern durch viele Krisen, Kriege und Konflikte bedroht. Fast alle Kinder werden schon heute auf die eine oder andere Weise mit den Folgen dieser Krisen konfrontiert. Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, denn mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Emilia Fester, erklärt hierzu: „Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist eines der wichtigsten Mittel für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und auf der ganzen Welt. Seit dem Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1992 hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Doch die Kriege, Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre machen weltweit deutlich, warum die Kinderrechtskonvention und die mit ihr verbundenen Aufträge im Zentrum unseres Handelns stehen sollten. Die UN-Konvention hält die Politik in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und die Lebensbedingungen der nächsten Generation zu erhalten.“
Das Deutsche Kinderhilfswerk macht darauf aufmerksam, dass die Kinder- und Jugendpolitik stärker in den Fokus der Bundesregierung rücken muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition und zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte bei der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Kinder- und Jugendpolitik an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bestehen nach wie vorher zu große Leerstellen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Deswegen müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen endlich konsequent berücksichtigt werden. Dazu gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem.
"Wir vermissen nicht nur am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte den unbedingten Willen der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland grundlegend neu zu gestalten. Dabei wäre eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen der Weg in eine nachhaltig wirksame Politik für uns alle. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern könnten. Beispielsweise zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, für die Verbesserung der Bildungschancen im frühkindlichen und schulischen Bereich, bei der Partizipation oder dem gesunden Aufwachsen von Kindern. Es reicht aber nicht aus, sich viel vorzunehmen, sondern es muss dann auch eine konsequente Politik für Kinder und Jugendliche folgen. Hier sehen wir noch viel Luft nach oben", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Bei der Bekämpfung der Kinderarmut braucht es eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern gewährleistet und sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, sollte diese um armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld der Kinder ergänzt werden. Der angestrebte Ausbau der Ganztagsbetreuung muss konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden. Die Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Ohne Qualitätsstandards nützt die beste Infrastruktur nur wenig. Wenn es nur um Verwahren und Betreuen geht und die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes nicht adäquat berücksichtigt wird, läuft es falsch", so Krüger weiter.
"Kinderrechte im Grundgesetz sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Wir müssen zudem vorankommen hin zur rechtlichen Gleichstellung von geflüchteten Kindern in Deutschland. Hier mangelt es insbesondere an der Berücksichtigung des Kindeswohls in der Flüchtlingspolitik und einem gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit für geflüchtete Kinder. Und schließlich sollten nach der Wahlaltersabsenkung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Jugendliche ab 16 Jahren auch bei der nächsten Bundestagswahl wahlberechtigt sein", sagt Thomas Krüger.
Kinderarmut wirksam bekämpfen – dieses Ziel wird durch die Kindergrundsicherung nicht erreicht, kritisiert der Sozialverband VdK Saarland. Auch wenn die Kindergrundsicherung Anfang 2025 eingeführt wird, soll der Großteil der Teilhabeleistungen wie Schulausflüge oder Nachhilfestunden weiterhin einzeln beantragt werden. Diese Leistungen werden aber laut einer Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes schon jetzt von weniger als jedem fünften Kind in Deutschland genutzt.
Im Saarland haben sogar nur 14 Prozent der berechtigten Kinder Teilhabeleistungen in Anspruch genommen. „Vor dem Hintergrund, dass im Saarland jedes vierte Kind in Armut aufwächst, ist diese Zahl besonders schockierend und beschämend. Sie zeigt, dass viele Eltern gar nicht wissen, welche Leistungen oder Gelder ihnen zustehen und wohin sie sich dafür wenden müssen. Aufgrund dieser Antragsbürokratie kommen die Leistungen bei den Kindern gar nicht an. Das muss sich endlich ändern“, sagt VdK-Landesvorstandsmitglied Karin Lawall.
„Die Kindergrundsicherung sollte die Eltern entlasten und Leistungen bündeln. Stattdessen sind nach wie vor verschiedene Behörden zuständig und die Eltern müssen etliche Anträge stellen und das in regelmäßigen Abständen – beim Zusatzbetrag etwa alle sechs Monate. Familien mit Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten unbürokratisch Mehr- und Sonderbedarfe erhalten. Das Ziel, eine einzige Anlaufstelle für Eltern zu schaffen, die die Leistungen für Kinder und Jugendliche proaktiv den bedürftigen Familien anbietet, wird verfehlt. Das Gesetz muss daher erheblich nachgebessert werden“, sagt Karin Lawall.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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