Debatte um den Haushalt: "Gürtel enger schnallen" - Ende der goldenen Jahre
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Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt, hat Deutschland ein Problem. Während die Union die Bundesregierung scharf kritisiert, anstatt konstruktiv die aktuelle mitzulösen (so der Vorwurf einiger Abgeordnete), ringt die Bundesregierung um Lösungen. Zwar wird in einer morgigen Debatte in der ersten Lesung, der Stein ins Rollen gebracht, um einen Nachtragshaushalt für 2023 hinzubekommen, doch auch im nächsten Jahr benötigt der Bund viel Gelder um alle Vorhaben entsprechend umzusetzen.
Dabei steht die Bundesregierung aktuell in einem Konflikt, denn das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung Hausaufgaben aufgegeben. Hausaufgaben dafür, eine Lösung hinsichtlich des Klimawandels zu finden, denn damals hieß es vom Bundesverfassungsgericht: "Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen."
Dieses Urteil stellt klar, dass Klimaschutzprojekte, aber auch Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz und andere Gesetze zum Klimaschutz, ein verfassungsrechtlicher Auftrag ist und nicht, wie die Union es immer wieder andeutet, einfach verzichtbar ist, ohne gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verstoßen. Die Folge, eine Zweischneidigkeit die offensichtlich gerne übersehen wird, denn Klimaschutz kostet viel Geld und dieses Geld nimmt das Urteil dem Staat weg, auf Antrag der Union und jetzt sollen beide Urteile trotzdem umgesetzt werden?
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