Hitzige Bundestagsdebatte zu vereinfachter Abschiebung
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Der Bundestag hat heute erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rückführung beraten. Drucksache: (20/9463) Nach intensiver Diskussion wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), betont die Notwendigkeit, Menschen ohne Bleiberecht konsequent zurückzuführen. Obwohl die Abschiebungszahlen in diesem Jahr um beeindruckende 27 Prozent gestiegen sind im Vergleich zum Vorjahr, besteht weiterhin Änderungsbedarf. Das Verlassen des Landes durch ausreisepflichtige Personen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. In der Praxis stoßen diese Selbstverständlichkeiten jedoch in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten auf Schwierigkeiten.
Faeser hebt besonders hervor, dass Personen mit offener "antisemitischer Gesinnung" kein Recht haben sollten, in Deutschland zu bleiben. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Abschiebungen durch den Missbrauch geltenden Rechts, beispielsweise durch offensichtlich aussichtslose Asylfolgeanträge, zu verhindern.
Filiz Polat von den Grünen äußert Bedenken darüber, dass diese Maßnahmen nicht nur Straftäter, sondern auch geduldete und schutzsuchende Menschen, einschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, beeinträchtigen könnten. Die Grünen werden die Grundrechtseingriffe auf ihre Gerechtfertigtheit prüfen. In Bezug auf die Debatte über die Kriminalisierung von Seenotrettern betont Polat, dass zahlreiche Juristen davon ausgehen, dass ehrenamtliche Seenotretter ihre Missionen abbrechen müssen. Die Klarstellung des Innenministeriums, dass dies nicht beabsichtigt ist, wird bei weiteren Beratungen berücksichtigt.
Stepan Thomae von der FDP lobt die geplanten Maßnahmen als zielgerichtet, ausgewogen und evidenzbasiert. Die Regierung ergreift umfassende Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Zuzugsbeschränkungen. Zwei weitere Länder, Georgien und Moldawien, wurden gerade zu Herkunftsstaaten erklärt.
Clara Bünger von den Linken kritisiert, dass die Ampelkoalition, entgegen früherer Versprechungen, eine Migrationspolitik wie unter Horst Seehofer führt. Bünger wollte Rechte erweitern statt einschränken und fordert mehr Teilhabe für Geflüchtete. Die Vorstellung, dass die Regierung einen derartigen Gesetzentwurf vorlegt, hätte Bünger vor einem Jahr nicht für möglich gehalten.
Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries betont, dass Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, Deutschland verlassen sollten. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, müsse der Staat die Rückführung sicherstellen. De Vries stellt fest, dass Deutschland von dieser Selbstverständlichkeit noch meilenweit entfernt ist.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf, das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, sieht vor, die Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft unabhängig von Asylanträgen zu ermöglichen, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt werden. Zudem ist ein behördliches Beschwerderecht im Falle der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.
Die Regierung plant außerdem eine Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage, im Einklang mit verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Behörden sollen befugt sein, Räumlichkeiten außerhalb des Zimmers des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft zu betreten.
Weitere geplante Gesetzesänderungen betreffen die Zuständigkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen im Zusammenhang mit Abschiebungen, die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie die sofortige Vollziehbarkeit von Wohnsitzauflagen und räumlichen Beschränkungen. Die Beteiligung der Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft soll reduziert werden, und das frühzeitige Auslesen von Mobiltelefonen zur Identitätsklärung bleibt weiterhin möglich. Diese geplanten Anpassungen basieren auf aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.