Sozialverband kritisiert Verzögerung bei der Berechnung von Rentenzuschlägen
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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann nicht, wie ursprünglich angekündigt, die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 korrekt berechnen. Den Betroffenen wird aber ein in der Höhe vergleichbarer Rentenzuschuss ausgezahlt. Grund hierfür sind nach Angaben der DRV technische und organisatorische Umsetzungsprobleme.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die gute Nachricht ist: Die drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden im Juli endlich ihren lang erwarteten Zuschlag erhalten. Aber die DRV hat es nicht geschafft ihn bis dahin juristisch korrekt zu berechnen. Die Bundesregierung behilft sich mit einer Notlösung. Ab dem 1. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt.
Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.
Diese Verzögerung ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt. Mein Appell an Bundessozialminister Heil: Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen.“