Pflegekompetenzgesetz: DEKV bringt Praxis-Expertise in Gesetzgebung ein
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Beim Fachaustausch am 20 März 2024 wurde im Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes konkretisiert. Mit Katja Rosenthal-Schleicher und Professorin Dr. Susanne Schuster nehmen zwei praxiserfahrene Vertreterinnen des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) an diesem Austausch teil und bringen die Kompetenz der evangelischen Krankenhäuser im Bereich Pflege in den Gesetzgebungsprozess ein. Katja Rosenthal-Schleicher, Mitglied des DEKV-Vorstands und stellvertretende Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bethel Bielefeld (EvKB), vertritt die Positionen der examinierten Pflegefachkräfte. „Mit meinem Engagement beim Pflegekompetenzgesetz möchte ich erreichen, dass Pflegende in den großen gesundheitspolitischen Fragen ihre Perspektiven und Kompetenzen einbringen können.
Die Sicht der Pflege muss einbezogen werden, wenn es um Themen der Gesundheitsversorgung oder den Umgang mit pandemischen Situationen geht. Im Sinne der Patientinnen und Patienten denken wir aus Sicht der Alltagsversorgung. Daher ist es sinnvoll, wenn wir benötigte Heil- und Hilfsmittel verantwortlich anordnen können und den Übergang zwischen den Sektoren, zum Beispiel vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich oder die Langzeitpflege, gestalten. Und es geht mir darum, dass wir als Pflegende selbst für berufsständische Fragen zuständig sind wie zum Beispiel unsere Weiterbildungsordnung“, erläutert Rosenthal-Schleicher. Professorin Dr. Susanne Schuster, Studiengangsleiterin Master Advanced Nursing Practice und Sprecherin der Fachgruppe Pflegewissenschaft und -Praxis an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, bringt den Blick der akademischen Pflege ein.
„Aus meiner Sicht stehen wir mit dem Pflegekompetenzgesetz an einem Scheideweg. Das Gesetz schreibt künftig Pflegefachpersonen dringend zu definierende Aufgaben- und Kompetenzprofile zu, die den Beruf perspektivisch attraktiver machen. Dabei steht die Heilkundeübertragung im Fokus. Wir diskutieren, ob und welche Bereiche der Heilkunde an examinierte und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen abgegeben werden. Leider liegt die Motivation dabei zu stark auf einer Arztentlastung. Eine damit verbundene Professionalisierung der Pflege durch autonome Handlungsfelder muss stärker betont werden. Das heißt, ein künftiges Gesetz schafft unter anderem den Rahmen, dass Pflegefachpersonen nach Arztanordnung eigenständig heilkundliche Tätigkeiten – beispielsweise in der Versorgung von Patient:innen mit Demenz oder chronischen Wunden – übernehmen und Pflegehilfsmittel anordnen. Bei akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen (auf Bachelor- und Masterniveau) müsste man einen Schritt weiter gehen und prüfen, ob nicht bestimmte Tätigkeitsfelder komplett in den Bereich der Pflege fallen und inwiefern es hier einer ärztlichen Anordnung bedarf. Ich setze mich dafür ein, das Berufsbild der akademischen Pflege zu konkretisieren, damit Pflegefachpersonen mit abgestuften Kompetenzprofilen in den pflegerischen Einrichtungen wirken können.
Die geplante Etablierung einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene ist ein zwingend notwendiger Schritt hierfür“, erklärt Schuster. „Die evangelischen Krankenhäuser stehen in der langen Tradition, wenn es darum geht, das Berufsbild der Pflege zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Pflege im Krankenhaus zu stärken, denn die Pflegenden sind die tragende Säule in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Daher freuen wir uns, unsere Positionen aus der Versorgungspraxis in den heutigen Fachaustausch einzubringen“ betont der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch.