Bundesregierung plant Bürokratieabbau in Tierarztpraxen
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Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Rahmen der anstehenden Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) umfangreiche administrative Erleichterungen für Tierärztinnen und Tierärzte zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die geltenden Nachweispflichten nach Paragraf 13 TÄHAV. Das geht aus einer Antwort (20/10788) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10584) der Gruppe Die Linke hervor.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es:
Tierärztinnen und Tierärzte retten täglich Leben und sind maßgeblich an der Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben beteiligt. Um dieser Aufgabe weiter gerecht werden zu können, brauchen sie gute und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit.
Zu begrüßen ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die vor einem Jahr in Kraft getretene Gebührenerhebung für tierärztliche Leistungen (GOT) für höhere Löhne bei den angestellten Tierärztinnen und Tierärzten sowie den tiermedizinischen Fachangestellten geführt hat. Leider profitieren nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller davon jedoch selten die Inhaberinnen und Inhaber der Tierarztpraxen, da sie die höheren Gebühren in Form höherer Gehälter an ihre Angestellten weitergeben müssen und ihren eigenen Reallohnverlust der letzten Jahre nicht abfangen können.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Kerngedanke der Neuerungen sei dabei die Fokussierung der künftigen tierärztlichen Nachweispflichten auf die EU-einheitlichen und verbindlichen Angaben der tierärztlichen Verschreibung, die in Artikel 105 Absatz 5 der EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel geregelt werden. Ein nach der Beratung mit Ressorts, Ländern und Verbänden überarbeiteter Referentenentwurf sehe entsprechende Regelungen vor.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag