Grundrente kommt, nur wann und für wen?
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Eigentlich soll die Grundrente 2021 kommen, doch jetzt schlägt die Deutsche Rentenversicherung Alarm. Peter Weiß (CDU) teilte am 19. Februar mit, "Nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren, zeigt die Koalition durch den Gesetzentwurf zur Grundrente, dass sie zu ihren Vereinbarungen steht und die gesetzliche Rente stärkt.", hat aber dabei offensichtlich einige Faktoren vergessen.
Welche Frage zu dem Zeitpunkt nicht angegangen wurde, ist die Frage der praktischen Umsetzung. Laut der "FAZ" ist die Einführung der Grundrente, bis zum 1. Januar 2021 nicht zu schaffen. „Mehrere tausend neue Stellen sind erforderlich, deren Besetzung den Kauf oder das Anmieten von neuen Büroräumen – überwiegend in Ballungsgebieten – zur Folge haben kann. Zusätzlich muss die technische Infrastruktur geschaffen werden“, heißt es in einem Brief der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung an Bundesarbeitsminister.
Auch Peter Weiß hat in Berlin zurückgerudert und "gestaffelten Auszahlungsstart vor". So sollen erst die Neurentner und später dann die Bestandsrentner die Grundrente bekommen.
Die Grundrente soll für jene kommen, die 33 Jahre Beitragszeit erfüllen. Doch es gibt ein paar Einschränkungen, wie die Deutsche Rentenversicherung selbst mitteilt. Nicht zu den Grundrentenzeiten sollen Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) sowie freiwillige Beiträge zählen. Für die Prüfung der 33 Jahre Grundrentenzeiten sollen auch entsprechende Zeiten aus Ländern berücksichtigt werden, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder für die das EU-Recht gilt.
Aber es gibt noch weitere Einschränkungen um überhaupt einen Anspruch auf Grundrente zu haben. In der Frage "Wie hoch muss das eigene Einkommen mindestens gewesen sein, damit eine Grundrente in Betracht kommt?" - Die Antwort ist simpel. 1013 Euro, das entspricht 30 % vom Durchschnittseinkommen in Deutschland. Konkret formuliert die Deutsche Rentenversicherung wie folgt: "Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Zeiten mit Beiträgen aus einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten bleiben unberücksichtigt. Im Jahr 2020 beträgt der monatliche Durchschnittsverdienst rund 3.379 Euro. Der monatliche Bruttoverdienst müsste somit im Jahre 2020 gerundet bei mindestens 1.013 Euro liegen, damit diese Zeit für die Berechnung eines Zuschlags berücksichtigt werden kann. Heute liegen die Verdienste der Vollzeitbeschäftigten aufgrund der Regelungen zum Mindestlohn über dieser Grenze. Teilzeitbeschäftigungen führen teilweise zu einem Lohn unterhalb von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Solche Teilzeitbeschäftigungen können für die Berechnung des Zuschlages nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden können Zeiten eines Minijobs."
Gibt es eine Mindestversicherungszeit als Voraussetzung für die Grundrente? - Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung folgendes dar:
Die Grundrente setzt voraus, dass Rentnerinnen und Rentner mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten haben. Hierzu sollen folgende Zeiten zählen:
- Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit,
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen (diese können die jeweilige Rente erhöhen),
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege (diese zählen bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeiten mit),
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR).
Die Grundrente wird also in ihrer Umsetzung noch einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Nicht nur personell, sondern auch die Räumlichkeiten für das Personal scheinen zu fehlen. Bekommen wird sie nicht jeder und somit wird es weiterhin Menschen geben, die unter der Armutsgrenze in Deutschland leben müssen, denn die Kritik der UN, die als Organisation auch die Einhaltung der Menschenrechte mit im Fokus hat, scheinen bei Hubertus Heil abzuprallen. Zumindest ist er bis heute zu keinen Statement bereit, denn sonst hätte er entsprechende Anfragen schon lange beantwortet.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung