Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer
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Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:
„Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“
Der Deutsche Pflegerat warnt vor dem Argument, „Pflege kann jeder“. Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abzielt, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben.
„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“
Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz ist essenziell, da er das Niveau einer grundlegenden allgemeinen Bildung sichert. Darauf bauend kann ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die grundgesetzliche Berufswahlfreiheit ermöglicht.
Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz von weniger als 24 Monaten führt langfristig zu hohen Kosten für Nachqualifizierungen. Es nützt niemandem, wenn die Ausbildung zwar beendet ist, die gewünschte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil die notwendigen Kenntnisse in der Pflegefachassistenz fehlen. Der zusätzliche Aufwand wird dann wieder auf den Pflegefachpersonen lasten. Eine kürzere Ausbildung führt zudem dazu, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf interessieren.
Wir benötigen in der Pflege einen funktionierenden Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz setzt hier den richtigen Ansatz. Es muss zudem eine Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg geben. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats muss dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz sind gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Berufsbildes, zur Bekämpfung des akuten Personalmangels in der Pflege und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Für beide Gesetze gibt es keine Alternative. Sie müssen schnellstmöglich den parlamentarischen Weg beschreiten. Die Pflegeprofession kann viel mehr leisten, als ihr derzeit erlaubt wird. Der gordische Knoten zwischen Können und Dürfen muss endlich gelöst werden.