AOK-Chefin zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Zuständigkeit bei Finanzierung durch Länder einhalten
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Zum Kabinettsbeschluss des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes (PfAssEinfG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt.
"Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen, mehr Menschen für die Ausbildung gewinnen und einen bundeseinheitlichen Standard schaffen. Angesichts des anhaltenden Fachkräfteengpasses in der Pflege sind diese Maßnahmen sinnvoll und wichtig. Auch die angedachte Ausbildungszeit von 18 Monaten ist angemessen, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden und um eine Grundlage für Anschlussqualifikationen zu ermöglichen. Die Reform schafft ein modernes Ausbildungssystem, das die Durchlässigkeit und Qualität der Ausbildung erhöht und den Bedürfnissen des Pflegesektors entspricht.
Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plant fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung, lehnen wir entschieden ab, allein schon aus ordnungspolitischen Gründen. Hier sind ausschließlich die Länder in der Pflicht. Diese kommen bereits heute ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit im Bereich der Ausbildungskosten nicht in ausreichendem Umfang nach.
Außerdem dürfte der vorliegende Vorschlag zur Finanzierungsverantwortung bedeuten, dass die Eigenanteile für Bewohner in Pflegeeinrichtungen weiter steigen. Das muss unbedingt vermieden werden. Es ist nicht einzusehen, warum die pflegebedürftigen Menschen, die ohnehin unter den viel zu hohen Eigenanteilen leiden, für eine eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter belastet werden sollen."