Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus sicherstellen
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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus vor.
Für Menschen mit Behinderungen kann ein Krankenhausaufenthalt überfordernd und mit erheblichen Ängsten verbunden sein, dazu kommen mögliche Kommunikationsbarrieren mit dem Krankenhauspersonal. Dies kann die Diagnosestellung und Behandlung erschweren. „Vertraute Bezugspersonen können durch ihre Anwesenheit eine wichtige Hilfestellung bieten und ermöglichen so häufig erst die Behandlung im Krankenhaus. Es ist daher richtig, dass die Finanzierung der Begleitung im Krankenhaus nunmehr rechtlich geregelt worden ist“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Neuregelung sieht eine Aufteilung der Finanzierung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung nach SGB V und Eingliederungshilfe nach SGB IX vor.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen die neuen rechtlichen Grundlagen in den Blick. Neben einer Darstellung der einzelnen Voraussetzungen für die Begleitung werden die Unterstützungsleistungen der Begleitperson in Abgrenzung zu pflegerischen Verrichtungen und dem Aufgabenkreis gesetzlicher Vertreter/innen und Betreuer/innen näher beleuchtet.
Die Empfehlungen geben zudem Lösungsvorschläge für Umsetzungsfragen zu den gesetzlichen Regelungen für die Begleitung und sollen den befassten Akteuren helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel anzuwenden. Darüber hinaus zeigt der Deutsche Verein dem Gesetzgeber Änderungsbedarfe auf und gibt Impulse zur Fortentwicklung.
Die vollständigen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus finden sie hier.