Bundesregierung legt Bericht zur Wohnraumüberwachung 2023 vor
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Die Bundesregierung hat ihren Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Unterrichtung (20/13310) beigefügt ist eine Tabelle, die vom Bundesamt für Justiz aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) erstellt wurde.
Danach sind im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sechs Ländern in insgesamt zehn Strafverfahren Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in acht Verfahren tatsächlich vollzogen worden.
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes den Angaben zufolge nicht ergriffen. Auch sei im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Eigensicherung im Erhebungszeitraum keine richterlich überprüfungsbedürftige Maßnahme durchgeführt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Berichtet wird danach in der Unterrichtung „über Maßnahmen aus im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren“.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag