Linke fordert Steuergutschrift für Alleinerziehende
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Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag. Drucksache: (20/13633) „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.
Im Antrag heißt es:
Am Internationalen Tag der Familie forderten 17 Organisationen in einem offenen Brief die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und eine Steuergutschrift für Alleinerziehende einzuführen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist festgelegt: „Wir entlasten Alleinerziehende, die heute besonders stark von Armut betroffen sind, durch eine Steuergutschrift.“ Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die FDP hatten dieses Vorhaben bereits in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 verankert. Dennoch hat die Bundesregierung bislang keinen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt.
Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen. Um diese Situation zu verbessern, sollte die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende neugestaltet werden. Eine Steuergutschrift wäre dabei effektiver als der bisherige Entlastungsbetrag, da sie typische Mehrbelastungen umfassender ausgleicht und vor allem für eine größere Anzahl von Alleinerziehenden spürbar entlastend wirkt.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag