Stand bei der Umsetzung des Klimageldes
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In der laufenden Legislaturperiode sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Klimageld befasst. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/13587) zum Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes hervor. Im Weiteren heißt es in der Antwort, ein Referat, das ausschließlich mit der Einführung eines Klimageldes oder dem Auszahlungsmechanismus befasst sei, gebe es nicht. Dies sei eine Querschnittaufgabe mehrerer Arbeitseinheiten.
In der Antwort heißt es:
Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ die Einführung eines Klimageldes beschlossen. Auf Seite 49 heißt es dazu: „Um künftige Preisanstiege zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu sichern, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ Bereits am 27. April 2022 stellte die CDU/CSU-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage die Frage nach dem Stand der Einführung eines Klimageldes.
In der Antwort auf die Bundestagsdrucksache 20/2180 konnte die Bundesregierung weder konkrete Details zur Ausgestaltung noch zur administrativen Umsetzung des Klimageldes nennen. Zwei Jahre sind seither vergangen. Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte inzwischen, dass ab 2025 eine „technische Pro-Kopf-Auszahlung“ möglich sei und damit der Zeitplan eingehalten werde. Die endgültige Entscheidung über die konkrete Zahlung müsse jedoch in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden. Diese Aussage wurde jedoch umgehend von Bundeskanzler Olaf Scholz zurückgewiesen. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 sowie im dazugehörigen Klima- und Transformationsfonds und Finanzplan (Bundestagsdrucksachen 20/12400 und 20/12401) ist bisher kein Posten für die Auszahlung des Klimageldes vorgesehen.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Gefragt nach dem Sachstand bei der vom früheren Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigten technischen Pro-Kopf-Auszahlung teilt die Bundesregierung mit, es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernimmt. Der Direktauszahlungsmechanismus solle planmäßig 2025 zur Verfügung stehen.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag