Landespflegeausschuss beschließt Maßnahmenplan zur „Hilfe zur Pflege“
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Der Landespflegeausschuss hat am Mittwoch (27 November 2024) Sitzung einen Maßnahmenplan zur Verringerung der Dauer von Bewilligungszeiten im Bereich der ambulanten „Hilfe zur Pflege“ beschlossen. So soll in jedem Bezirk ein Verfahren etabliert werden, in dem die dort ansässigen Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und die bezirklichen Sozialämter konkrete Probleme klären. Ziel ist es, eine höhere Transparenz und Verbindlichkeit hinsichtlich der Verfahren zur Leistungsgewährung zu erreichen, wie es in einer Pressemitteilung der Pressesstelle der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (senwgp) heißt. Die Mitglieder des Ausschusses werden dem Beschluss zufolge auf eine bessere Beratung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bei der Antragstellung und der Erbringung erforderlicher Dokumente hinwirken.
Informationen zu Hintergründen der Leistungsgewährung sollen besser zugänglich und nachvollziehbar sein. Bezirkliche Sprechstunden und die Pflegestützpunkte sollen bekannter gemacht werden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sollen künftig regelmäßig über den Verfahrensstand informiert werden. Die Verwaltung verpflichtet sich nach dem Beschluss, ihre Verfahren berlinweit zu optimieren, die Personalausstattung bedarfsgerecht zu gestalten und für attraktive Arbeitsbedingungen in den Sozialämtern zu sorgen.
Neben dem Maßnahmenplan zur Verbesserung der Bewilligung von „Hilfe zur Pflege“ hat der Landespflegeausschuss einen wichtigen Beschluss zur Regulierung der Zeitarbeit in der Berliner Pflege vorbereitet. Der Beschluss empfiehlt die berlinweite Anwendung eines von der Berliner Krankenhausgesellschaft entwickelten Musterrahmenvertrags. So können die Einhaltung von Mindeststandards im Einsatz von Zeitarbeit gesichert und die negativen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige eingeschränkt werden.
Schließlich hat der Ausschuss auch die Verbesserung der Transparenz seiner Arbeit beschlossen. Behandelte Themen und Beschlüsse sollen künftig schnell und unkompliziert online zugänglich gemacht werden. Der Ausschuss wird sich kontinuierlich mit der Situation in der häuslichen Pflege befassen und die Risiken pflegebedingter Armut in den Fokus nehmen. Einen Schwerpunkt der bevorstehenden Arbeit legt der Ausschuss auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Zum Landespflegeausschuss: Der Landespflegeausschuss (LPA) wurde 2022 neustrukturiert und ist das zentrale Gremium des Landes Berlin, das sich mit der Weiterentwicklung der Hilfe-, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen im Rechtskreis der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Gestaltung und Lösung pflegepolitischer Themen im Land Berlin befasst. Zur Umsetzung der Pflegeversicherung auf Landesebene kann der LPA einvernehmliche Empfehlungen abgeben. Dem LPA gehören 30 Mitglieder an. Sie vertreten die wichtigsten Organisationen der Berliner Pflegelandschaft: Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige, beruflich Pflegende, Träger der Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Medizinischer Dienst und das Land Berlin.