Lockerung der Besuchsverbote in Heimen gut und notwendig
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Das Besuchsverbot in den Pflegeheimen, sorgt bei den Bewohnern für Unmut und Isolation. Am 6. Mai war die Bund-Länder-Konferenz, diese hat ergeben, dass in den nächsten Tagen die die Länder ihre Verordnungen erweitern, dass jeder Bewohner eines Pflegeheims unter der Einhaltung der Schutzmaßnahmen wiederkehrend Besuch empfangen darf, wenn es in der Einrichtung kein Corona-Fall gibt.
Adolf Bauer, der SoVD-Präsident erklärt zur Einigung von Bund und Ländern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit Auflagen wieder für Besucher*innen zu öffnen:
„Zumindest von einer vertrauten Person dürfen Heimbewohner*innen nun wieder Besuch erhalten. Dieser Beschluss ist sehr wichtig für die Menschen, die in den Einrichtungen leben. Denn sie sind in besonderer Weise darauf angewiesen, Sozialkontakte zu haben. Dass die Besuchsverbote gelockert werden, ist deshalb gut und notwendig.
Um die Sicherheit in Einrichtungen weiterhin zu gewährleisten, sind dringend weiterführende Schutzkonzepte erforderlich. Diese könnten weitere Lockerungen ermöglichen, auf die die Menschen warten. Bund und Länder sind deshalb aufgerufen, jetzt die Erarbeitung von Schutzkonzepten einzufordern und die Einrichtungen dabei im Interesse der Heimbewohner*innen zu begleiten und zu unterstützen.“
Der Beschluss von Bund und den Länder kann hier noch einmal nachgelesen werden. Jedes Bundesland regelt für sich die Besuche in den Alten- und Pflegeheimen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung