Was ändert sich ab 1 Juni 2020
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Ab dem 1 Juni 2020 ändern sich wieder einige Gesetze.
Lohnersatz für Pflegende Angehörige
Das Pflegeunterstützungsgeld, dass die Arbeitnehmer als Lohnersatzleistung erhalten, wenn ein Pflegefall in der Familie kurzfristig auftritt, dieses soll wird von 10 auf 20 Tage erhöht. Es wird als Lohnersatzleistung gezahlt, im Fall, wenn der Angehörige die Situation für die Pflege organisiert, sicherstellt oder selbst übernimmt, weil etwa die Pflege in einer Einrichtung oder durch einen ambulanten Dienst wegen des Coronavirus eingeschränkt ist. Die Regelung gilt bis 30. September 2020. Wenn Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen wurde, werden die Tage entsprechend angerechnet.
Der Kündigungsschutz für Mieter gilt noch bis Ende Juni
Für die Mieter gilt noch bis Ende Juni der Kündigungsschutz, Sie dürfen nicht gekündigt, wenn sie wegen des Coronavirus die Miete nicht zahlen können. Dabei betrifft die Regelung ebenso Pächter und Gewerbemieter.
Jedoch gilt die Verpflichtung der Mieter der Zahlung der Miete, sie wird nur aufgeschoben. Spätesten nach zwei Jahren müssen die Zahlungsrückstände bis 30 Juni 2020 bezahlt werden. Wenn nicht kann der Vermieter dem Mieter kündigen.
Zugang zu den Hartz-IV-Leistungen vereinfacht bis Ende Juni
Für Arbeitssuchende hat die Bundesregierung den Zugang zu den Hartz-IV-Leistungen vereinfacht. Bis Ende Juni gelten die befristeten Änderungen.
Beim Ersparten: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten sechs Monate, wer ab dem 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 einen Neuantrag stellt. Das Ersparte dürfen die Bezieher erhalten. Jedoch gelte dieses nur wenn der Antragsteller versichern kann, dass er über kein erhebliches Vermögen verfüge.
Bei den Wohnkosten: In der Corona-Krise müssen die Hartz-IV-Empfänger nicht fürchten, dass Sie ihre Wohnung verlieren, weil diese zu teuer ist. Es wird nicht geprüft auf die Angemessenheit der Wohnverhältnisse und Kosten der Unterkunft, bei Neuanträgen vom 1. März bis zum 30. Juni 2020.
Die bis dato geltende örtliche Richtlinien der Städte und Gemeinden gelten nicht für diesem Zeitraum.
Kommt ein Familienbonus?
Ein Familien Bonus ist in der Debatte, um den Familien die einkommensschwächer sind zu helfen. Olaf Scholz, der Finanzminister plant laut dem „Spiegel“, dass Eltern für jedes Kind einmalig 300 Euro bekommen. Dieses würde kosten: zwischen fünf und sechs Milliarden Euro.
Einen Bonus von 600 Euro pro Kind hat die NRW-Landesregierung vorgeschlagen, es sollen so die Familien belohnt werden, die Kinderbetreuung und Arbeit unter einem Hut bringen.
Kontaktbeschränkungen noch bis zum 29. Juni
Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt, wie viele Menschen sich wo treffen dürfen, dieses soll noch bis mindestens 29 Juni gelten.
In einem gemeinsamen Beschlusspapier heißt es: "Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben. Die Länder könnten nun aber den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten."
Reisewarnungen in Ausland enden
Langsam kommt der Sommerurlaub immer näher, jedoch gelten bisher Auslandsreise Warnungen, wegen des Coronavirus. Die weltweite Reisewarnung soll teilweise ab dem 15. Juni aufgehoben werden. Einen Bericht zufolge sei geplant, dass Reisen in 31 europäische Staaten möglich sein soll, wenn es die Infektionslage zulasse.
Rentenerhöhung Ende Juni
Die Rente wird erhöht zum 1 Juli für rund 21 Millionen Rentner. Jedoch wird die Rentenerhöhung nicht allen Rentnern zugleich überwiesen, hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Ende Juni erhalten die Rente, wer vor oder im März 2004 berentet wurde. Wenn die Rente im April 2004 oder später bekommen hat, wird das Plus erst Ende Juli auf dem Konto erhalten.
Um 3,45 Prozent steigen die Renten in den alten Bundesländern in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. In Westdeutschland erhöht sich der Rentenwert auf 34,19 Euro, im Osten auf 33,23 Euro. Somit liegt der aktuelle Rentenwert Ost bei 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwert West.
Bahn-Ticket Umtausch noch bis Juni möglich
Die Deutsche Bahn hat Kulanz-Regelungen für die Corona-Krise erstellt. Danach können die Kunden, ein Ticket zum Super Sparpreis oder Sparpreis, das Sie vor dem 13. März erworben haben, für ihre Fahrt stornieren, aber nur noch bis Ende Juni.
Dabei gilt die Regelung nur für Reisen, die zwischen dem 13. März und dem 4. Juni geplant waren. Falls der Termin verpasst wird können die Tickest noch bis zum 31. Oktober 2020 genutzt werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung