Wie wird mein Kind trotz Corona in einen Pflegegrad eingestuft?
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Rund 160 000 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre gelten im Sinne des Sozialgesetzbuches XI als pflegebedürftig. Das sind laut dem Pflege-Report 2019 knapp 5 % aller Pflegebedürftigen. Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip wie bei Erwachsenen festgestellt. Ein paar Besonderheiten bei der Einstufung von Kindern in Pflegegrade gibt es dennoch. Diese gelten auch während der COVID-19-bedingten digitalen Durchführung der Begutachtung.
Bis zum 30.09.2020 finden alle Begutachtungen für einen Pflegegrad telefonisch statt. Die Vorgaben für eine Einstufung gelten jedoch weiterhin für die Begutachtung von Erwachsenen wie auch für Kinder. Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und was er ohne Hilfe kann. Bei pflegebedürftigen Kindern wird außerdem über sogenannte Vergleichstabellen beurteilt, wie die durchschnittlichen altersentsprechenden Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigungen wären. Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt für Kinder aller Altersgruppen.
Besonderheiten bei der Einstufung von Kindern im Alter von bis zu 18 Monaten
Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten, denn Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen unselbstständig. Um sicherzustellen, dass diese Kinder bei Bedarf dennoch einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 aus dem Begutachtungsinstrument herangezogen. Diese Bereiche umfassen die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie den Umgang mit krankheitsspezifischen oder therapiebedingten Anforderungen. Außerdem stellt der Gutachter fest, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Daraus resultiert gegebenenfalls ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung.
Eine Sonderregelung sieht zudem vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher einzustufen als bei der Begutachtung von älteren Personen festgestellt werden würde. In diesem festgestellten Pflegegrad können sie ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bleiben.
Vergleichstabellen für Kinder bis zum elften Lebensjahr
Danach werden die Kinder Erwachsenen in der Bewertung des Pflegegrads gleichgestellt, allerdings erfolgt die Bewertung bei Kindern bis zum elften Lebensjahr immer mit oben genannten Vergleichstabellen. Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch den Vergleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
Ab einem Alter von elf Jahren gilt ein Kind als selbstständig in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads einfließen. Ab diesem Alter wird der Pflegegrad bei Kindern genauso ermittelt wie bei Erwachsenen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung