BGW veröffentlicht Pandemie-Arbeitsschutzstandard für Behindertenwerkstätten (WfbM)
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlicht. Der Branchenstandard soll Werkstätten bei den besonderen Herausforderungen der Pandemie unterstützen und basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Gleichzeitig wird sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard orientieren. Hiervon unberührt bleiben die länderrechtlichen Vorgaben der Gesundheitsbehörden zu Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten und Maßnahmen in Werkstätten, sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und weitere rechtliche Arbeitsschutzvorgaben.
In dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen heißt es:
Ziel von Infektionsschutzmaßnahmen ist es, Infektionsketten zu unterbrechen sowie eine flache Infektionskurve zu erreichen, um die Bevölkerung zu schützen und die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern. Die höchste Infektiosität besteht einige Tage vor Krankheitsausbruch.
Viele infizierte Personen entwickeln nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 überhaupt keine Krankheitssymptome, können aber dennoch die Krankheitserreger übertragen. SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über luftgetragene Tröpfchen (Aerosole) übertragen, wahrscheinlich auch über Kontaktflächen. Tröpfchen entstehen beim Sprechen, Husten und Niesen. Um diese Übertragung zu verhindern, sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu beachten.
Den Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW dazu finden Sie hier.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung