Koalitionsausschuss - verlängert Kurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld und Krankentagen für Eltern
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Die Union und SPD haben sich gestern im Koalitionsausschuss nach einer mehr Stündigen Beratung auf die Verlängerung des Kurzarbeitergelds geeinigt . Diese wird in Zukunft bis Ende nächsten Jahres von 12 auf 24 Monate verlängert. Dabei werden die Corona-Überbrückungshilfen für die Unternehmen bis Ende diesen Jahres fortgeführt, die Insolvenzantragspflicht bleibt bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.
Gesetzlich Versicherte sollen mehr Krankentage für die Betreuung von Kindern bekommen. Dieses hat die Koalition in Berlin gestern beschlossen. Elternpaare sollen fünf weitere Tage Kinderkrankengeld bekommen und Alleinerziehende zusätzliche zehn Tage.
Angehörige die pflegen, dürfen in Zukunft bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben. Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020. Zur Sicherstellung der Pflege zu Hause, soll man das Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Tage in Anspruch nehmen können.
Der Schutz für soziale Dienstleister wie etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen wegen der Corona-Krise geschützt werden. Dazu hat die GroKo eine Verlängerung der Regeln zum Erhalt der Einrichtung beschlossen. Diese gelten auch für Anbieter von Versorgungs- und Rehabilitationsleistungen, von Arbeitsförderung oder von Sprachkursen. Danach müssen die Träger Zahlungen an die Einrichtungen unabhängig davon entrichten, ob diese ihre vereinbarte Leistung tatsächlich Leisten. Diese Bestimmungen sollen bis Ende diesen Jahres verlängert werden. Der erleichterte Zugang zu Hartz-IV-Zahlungen soll bis Ende 2021 verlängert werden.
Der DGB begrüßt die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:
„Gut, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt hat. Das ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land.
Die im Koalitionsausschuss beschlossene Verlängerung mit den vereinfachten Zugangsregelungen dient der weiteren Stabilisierung des Arbeitsmarktes und der Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze. So bleibt für die betroffenen Unternehmen und ihre Beschäftigten in der Krise weiterhin die Brücke in bessere Zeiten bestehen. Das alles ist auch ein Erfolg der Gewerkschaften, denn dafür haben wir uns in den letzten Wochen gezielt eingesetzt.
Positiv ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, dass Arbeitsminister Heil die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent verteidigt hat. Das gibt Planungssicherung und federt soziale Härten ab. Ebenso bleiben die derzeit geltenden Steuererleichterungen für tarifvertraglich geregelte Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr erhalten.
Nun kommt es darauf an, den Pandemieverlauf und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weiterhin genau zu beobachten und immer wieder neu zu bewerten, um sich spätestens im Sommer nächsten Jahres auf eine weitere Verlängerung der Maßnahme zu verständigen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben ein wachsames Auge darauf, dass bei Bedarf frühzeitig nachgebessert wird.
Um die Möglichkeiten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik weiterhin zu sichern, ist es richtig, dass der Bundesagentur für Arbeit ein Bundeszuschuss gewährt wird. Sie muss schuldenfrei und handlungsfähig bleiben, denn nicht alle werden die Krise unbeschadet überstehen.
Die Arbeitgeber sind nun gefordert, insbesondere in dem vom Strukturwandel besonders betroffenen Branchen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen.
Angesichts der öffentlichen Kritik von sogenannten Sachverständigen war es wichtig, dass die Bundesregierung mit der Verlängerung der Regelungen zum KUG Handlungsfähigkeit bewiesen hat.“
Kritik kam hingegen von der Bundestagsfraktion "Die Linke". „Es ist richtig, das Kurzarbeitergeld zu verlängern und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge endlich an die Bedingung zur Weiterbildung zu knüpfen. Die Bundesregierung folgt somit den Vorschlägen, die DIE LINKE bereits im April in einem entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Im nächsten Schritt ist das nun auch mit einem Rechtsanspruch für Beschäftigte auf Qualifizierung und auf ein Weiterbildungsgeld zu verbinden. Denn der Wandel der Arbeitswelt wird sich durch Corona nicht aufhalten lassen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die im Koalitionsausschuss beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Ferschl weiter: „Die Bundesregierung bleibt bei einer ungerechten Lastenverteilung. Während Arbeitgebern 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, haben Beschäftigte frühestens nach sechs Monaten einen Anspruch auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent. DIE LINKE fordert eine sofortige Anhebung auf 90 Prozent, für Beschäftigte im Niedriglohnbereich auf 100 Prozent, um Einkommensverluste zu vermeiden. Dies ist auch wirtschaftlich sinnvoll, da es die Kaufkraft und somit die Konjunktur stärkt. Leider hat es die Bundesregierung erneut versäumt, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Die Frage, wie die Sozialversicherungen gestärkt werden, lässt sie unbeantwortet und vertagt sie auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2021. Es ist richtig, der Arbeitslosenversicherung durch Steuergelder auszuhelfen, denn die Bewältigung der Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen aber bereits heute Vorschläge, wie man in einer Phase des erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs mittelfristig die Unternehmen stärker an der Finanzierung beteiligt. Starke Sozialversicherungssysteme sind nämlich die Säulen eines handlungsfähigen Sozialstaates.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung