Ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser muss Barrierefreiheit und Bedarfe von behinderten Menschen berücksichtigen
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Mit den vorgelegten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes bereitet der Bundestag die Verlängerung des Rettungsschirms für die Leistungserbringer im Pflegebereich bis 31 März 2021 vor.
Dazu erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):
"Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde. Der laxe Umgang mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit lassen aber befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter besteht. Unvernünftige Reisen auch in Risikogebiete erhöhen die Infektionsgefahr weiter. Wenn dann der erste Weg nicht zum Testcenter geht, sondern zur Mutter ins Pflegeheim oder zu ihr nach Hause, ist das kein Ausdruck von Respekt gegenüber den großen bisherigen Erfolgen beim Infektionsschutz."
Ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser muss Barrierefreiheit und Bedarfe von behinderten Menschen berücksichtigen. „Das im beschlossenen Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltene Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Corona-Pandemie zeigt, dass das Gesundheitswesen und die Krankenhäuser in der Normalversorgung, aber vor allem zur Vorbereitung auf eine weitere mögliche Krise noch besser aufgestellt sein müssen. Dazu stellt das Programm der Bundesregierung erste finanzielle Mittel bereit“, so Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Infektionsschutz und Digitalisierung optimieren
In der Corona-Pandemie spielt die Patientenversorgung in Krankenhäusern eine zentrale Rolle. Mit den drei Milliarden Euro aus dem Zukunftsprogramm Krankenhäuser soll eine moderne und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser gefördert werden. Dazu gehört unter anderem, kritische Bereiche in den Krankenhäusern an die Anforderungen einer Pandemie anzupassen und so die Stressanfälligkeit der Krankenhäuser zu verringern.
In seinen „Optionen zur getrennten Versorgung von COVID-19-Fällen, Verdachtsfällen und anderen Patienten im stationären Bereich“1 empfiehlt das Robert Koch-Institut unter anderem, die Notaufnahmen so zu gestalten, dass COVID-19-Patienten, Verdachtsfälle und andere Patienten strikt getrennt werden. „Dies dauerhaft umzusetzen, erfordert in vielen Häusern bauliche Veränderungen, da Räumlichkeiten und neue Eingänge geschaffen werden müssen. Zur Bewältigung der Pandemie wurden auf die Schnelle provisorische Lösungen etabliert. Diese müssen nun mittelfristig in dauerhafte Lösungen überführt werden. Das ist richtig und sinnvoll und die künftig bereitgestellten Mittel sind eine erste Anschubfinanzierung.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung