Corona: Mühevoll erkämpfte Freiheiten für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung drohen verloren zu gehen
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Viele Menschen mit Behinderung gehören zu den Corona-Hochrisikogruppen und brauchen entsprechend ausreichend Gesundheitsschutz. Dieser lässt sich unter anderem mit ausreichenden Testkapazitäten gewährleisten. Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) teilt dazu mit: "Zur Verhinderung von Erkrankungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Wohnstätten und Diensten der Eingliederungshilfe zielgerichtet und regelmäßig getestet werden”, fordert Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes. DCV und CBP fordern, dass die Kosten für diese Reihentestungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Rückkehr zum Inklusionsparadigma
DCV und CBP sind besorgt, dass durch die Corona-Pandemie große Erfolge in der Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung verloren gehen könnten. "Zahlreiche Angebote und Strukturen, die Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen, werden momentan nicht durchgeführt oder unter hohe Auflagen gestellt", fasst Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP, zusammen. Mühevoll erkämpfte Freiheiten drohen langfristig abhanden zu kommen.
"Um dies zu verhindern, braucht es eine gesellschaftliche Rückkehr zum Inklusionsparadigma", fordert Johannes Magin. Auch hier können Testkapazitäten einen Beitrag liefern: Sie können allen Beteiligten mehr Sicherheit geben, dass sich bald auch Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankungen wieder frei im öffentlichen Raum bewegen können.
Viele Behindertenwerkstätte öffnen langsam wieder, durch die Schließungen und noch zum Teil geschlossenen Werkstätten leiden die Betroffenen besonders stark.
"Berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben in Zeiten von Corona ist für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen systemrelevant. Alle Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung sollen Zugang zur beruflichen Bildung in Werkstätten erhalten und im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Beschäftigung leistungsangemessene Entgelte erhalten", so Hubert Vornholt, Vorstand des CBP.
"Da die Werkstätten durch die Betretungsverbote in der Corona-Pandemie ihren Betrieb teilweise einstellen mussten, konnten die Löhne an die Beschäftigten oftmals nicht in voller Höhe gezahlt werden. Diese Entgelt-Kürzungen sind eine Katastrophe für die Betroffenen! Viele erhalten keine Aufstockung durch die Grundsicherung und generell haben sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Entgeltsystematik muss daher dringend reformiert werden", macht Alexander Helbig, Vorsitzender des Werkstattrats des Heinrich-Hauses in Neuwied, deutlich.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung