Was ändert sich zum 1. September: Maskenpflicht, Kinderbonus, Waffenrecht, Lotto
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Ab dem 1 September 2020 ändern sich wieder einige Gesetze.
Ende von kostenlosen Corona-Tests
Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die kostenlosen Corona-Test bis Ende der Sommerferien zum 15. September beendet werden.
Waffenrecht Verschärfung
Ab September gilt ein strengeres Waffenrecht, gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. So können die Landesregierungen ab September Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen erlassen, auch wenn es kein krimineller „Hot Spot“ ist. Ein allgemeines Verbot für Messer ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern gelte. Zudem kann man Waffen ab September nur noch mit Vorlage der Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters kaufen oder verkaufen.
Lotto wird teurer
Ab dem 23 September kostet ein Tippfeld 20 Cent mehr, 1,20 statt 1,00 Euro. Dafür soll die Gewinnchance sich erhöhen und es soll öfters möglich sein ein Millionen-Gewinn mit sechs Richtigen ohne Zusatzzahl zu bekommen. Auch soll der Jackpot in Zukunft schneller in zweistellige Millionenhöhe steigen. So galt bisher wenn der Jackpot 12 Mal hintereinander nicht kam, wurde er bei 13. Mal ausgeschüttet. Ab 23. September gilt eine Mindestsumme von 45 Millionen Euro für die Ausschüttung.
Kinderbonus wird ausgezahlt
Ab September wird der Kinderbonus ausgezahlt, 200 Euro pro Kind gibt es dann zusätzlich zum Kindergeld, weitere 100 Euro folgen dann im Oktober. Der Deutsche Bundestag hatte den Kinderbonus zusammen mit weiteren Teilen des Konjunkturpaktes beschlossen. (wir berichteten)
Maskenpflicht im Unterricht
Für Schüler und Schülerinnen gilt ab dem 1. Schultag die Maskenpflicht (Bayern ab 8.September, Baden-Württemberg ab 14.September). So müssen die Schüler auf dem Schulgeländer eine Maske tragen, dürfen diese dann aber in der Klasse auf ihrem Platz abnehmen.
Nordrhein-Westfalen setzt die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht eine Maske zu tragen endet am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Es müsse jedoch weiter eine Maske in Schulgebäude und außerhalb des Unterrichts getragen werden. Davon ausgenommen sein nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.
Die Sonderregelungen für Hartz-IV enden ab 30. September
Die Sonderreglungen für Harzt laufen aus:
Die Vermögungsprüfung, bis Ende des Monats prüft das Jobcenter nicht, ob der Bedürftige über die finanziellen Mittel verfügt, um selbst seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Die Überprüfung der Wohnverhältnisse. So wird bis Ende September nicht geprüft die Angemessenheit der Wohnverhältnisse, so soll verhindert werden das jemand in der Corona-Krise die Wohnung verliert.
Maskenpflicht Bußgeld
Auf ein Bundesweites Bußgeld haben sich Bund und Länder geeinigt, beim verstoß gegen die Maskenpflicht von mindestens 50 Euro. Jedoch sei noch unklar ab wann die Regelung gelte. (wir berichteten)
Mehr Maskenkontrollen bei der Deutschen Bahn
Ab September will die Deutsche Bahn in Zügen die Maskenpflicht mehr kontrollieren. So halten sich viele nicht an die Regelungen eine Maske zu tragen. Mit Hilfe der Bundespolizei will die Bahn nun strenger gegen die Verstöße vorgehen. „Maske tragen ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern Pflicht. Es ist deshalb für uns nicht hinnehmbar, wenn sich Einzelne nicht an die Regeln halten“, so Bahn-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke.
Mindestausbildungsvergütung
Das neue Ausbildungsjahr startet im September, viele Azubis erhalten zum ersten Mal eine Mindestausbildungsvergütung, diese ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. So muss ein Azubi im ersten Lehrjahr eine Vergütung von mindestens 504 Euro bekommen und im zweiten Lehrjahr 529 Euro, im dritten 554 Euro, sowie im vierten 580 Euro. (wir berichteten)
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung