Mehr Pflegekräfte in der Altenhilfe nötig – Personalbemessung muss zügig erfolgen
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Das Bundeskabinett hat gestern das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Versorgungsverbesserungsgesetz) beschlossen. Damit sollen Tausende zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. (wir berichteten)
Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Die zusätzlichen 20.000 Pflegehilfskräfte für mehr als 14.000 Pflegeheime in Deutschland sollten ausdrücklich nur der Beginn einer grundlegenden bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein. Seit Anfang des Jahres liegt das wissenschaftlich fundierte Konzept zur Personalbemessung in der Altenpflege von Professor Rothgang vor. Dieses Konzept zeigt einen umsetzbaren Weg auf und würde endlich zu der erforderlichen Entlastung in den Pflegeheimen führen. Der Kabinettsentwurf, der heute verabschiedet wird, kann nur der Anfang sein. Die weitere Umsetzung der Personalbemessung muss zügig erfolgen und darf nicht auf die lange Bank der nächsten Legislaturperiode geschoben werden.
Die zusätzlichen Personalstellen dürfen nicht zu weiteren finanziellen Belastungen der pflegebedürftigen Menschen führen. Deswegen muss die Finanzierung der Pflege neu geregelt werden. Die Bundesregierung muss eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen.“
Der Pflegerat teilte dazu mit:
„Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in Pflegeheimen über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Finanzielle Belastungen soll es dadurch für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht geben. Auch sollen die Stellenzuwächse nach den Pflegegraden differenziert werden. Ebenso geplant ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm. Die Finanzierung ausschließlich aus SGB XI und die Staffelung nach Pflegegraden sowie das Förderprogramm für Hebammen begrüßen wir.
Die 20.000 Stellen sind ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen und geburtshilfliche Abteilungen, mehr jedoch nicht. Der Referentenentwurf ist noch nicht der dringend erforderliche, längst überfällige große Wurf für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Geburtshilfe. Der Deutsche Pflegerat wünscht sich vom Gesetzgeber mehr Mut und entschiedenere Vorgaben für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Hebammen und die Profession Pflege.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung