Umfrage: Bundesweit mehr als 1000 Pflegeheime von Corona betroffen
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Die zweite Corona-Welle ist in den Pflegeheimen in Deutschland angekommen, dieses belegen nun die neusten Zahlen. Die Bundesregierung hat kein genaues Lagebild und die Betreiber reagieren aufgrund dessen zum Teil sehr drastisch, um die Bewohner und das Personal vor dem Coronavirus zu schützen.
Deutschlandweit gibt aktuell es mehr als 1000 Corona-Fälle in den etwa 12.000 Alten und Pflegeheimen, laut einer Umfrage von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR unter den Gesundheitsministerien der Bundesländer.
In Brandenburg ist derzeit jedes zehnte Heim betroffen, in Nordrhein-Westfalen jedes sechste, sowie Rheinland-Pfalz jedes fünfte, laut der Umfrage der Zeitungen. In Hessen haben 200 von gut 800 Pflegeeinrichtungen Corona-Infektionen gemeldet, also jedes vierte Heim. So liege die Gesamtzahl der bundesweit betroffenen Einrichtungen sehr wahrscheinlich deutlich höher. Jedoch lieferten einige Bundesländer nur sehr unvollständige Zahlen, heißt laut dem Bericht weiter. Zudem gebe es auch auf Bundesebene keine exakten Zahlen zum Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeheimen. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist sie nicht in seinen täglichen Situationsberichten aus. Selbst das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der dort angesiedelte Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, verfügten nicht über ein genaues Lagebild in den Heimen.
Friedhelm Hufen, der Mainzer Verfassungsrechtler sieht die Grundrechte von Heimbewohnern verletzt, wenn die Heimbetreiber während der Corona-Pandemie Ausgangssperren verhängen oder keine Besucher mehr zulassen. Zudem sei der Beschluss von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten, die Alten -und Pflegeheime nicht mehr abzuriegeln, noch nicht in Rechtsverordnungen umgesetzt und deshalb rechtlich nicht bindend, so Hufen. Ein Gutachten hat der Verfassungsrechtler für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen gerade erst vorgelegt.
In diesem führt es aus, welche Grundrechte die Schließung der Heime, die Isolation und Ausgangssperre der Bewohner verletzen: dieses ist die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, den Schutz von Ehe und Familie, sowie die Ausübung von Religion. Nur in einer Notsituation mit mehreren Infizierten sei es vertretbar, Pflegeeinrichtungen komplett zu schließen, warnt Hufen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung