"Verlängerung des Schutzschirms sichert Versorgung der Pflegebedürftigen"
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"Das Gesetz soll die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen durch mehr Personal verbessern und mit der Verlängerung des Schutzschirms den Heimen und ambulanten Diensten die notwendige Sicherheit geben, damit sie sich frei von coronabedingten Existenzsorgen auf die Versorgung der Pflegebedürftigen konzentrieren können.
Dass die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März 2021 verlängert wird, bezeichnete der bpa-Präsident als "vorgezogene Weihnachtsanerkennung für systemrelevante Einrichtungen". Meurer: "Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet die Zusicherung, dass sie ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu großen Teilen erstattet bekommen, eine Existenzsicherung. Es kommt auch den pflegebedürftigen Menschen zugute, wenn den Trägern die Existenzangst genommen wird."
Meurer: "Es wird schwierig, die künftig finanzierten 20.000 zusätzlichen Assistenzkräfte zur dauerhaften Entlastung der Fachkräfte in den Pflegeheimen tatsächlich zu besetzen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation dieser neuen Stellen können dazu führen, dass wir eine reine Luftbuchung sehen werden.
Einen ähnlichen Effekt gab es bereits bei der Besetzung der 13.000 Fachkraftstellen. Der heutige Arbeitsmarkt und die stark steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen zeigen sehr deutlich, dass allein die Finanzierung weiterer Stellen nicht zu einer Entlastung vor Ort führt." Kritisch bewertete der bpa-Präsident zudem die fehlende Unterstützung der Pflegedienste bei der Personalgewinnung und die sich somit zuspitzende akut gefährdete Sicherstellung der Versorgung in der Häuslichkeit.
Autor: bpa / © EU-Schwerbehinderung