FDP fordert umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
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Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.
In der Drucksache 19/24886 heißt es:
Jahrzehntelang wurden Menschen mit Behinderungen auf ihre Defizite reduziert. Eine ganzheitliche Betrachtung der Menschen und ihrer Talente und Fähigkeiten fand nur selten statt, so dass es in erster Linie um die krankheits- oder unfallbedingte Behinderung oder um die schicksalhafte Beeinträchtigung ging, die als Erklärung für die entsprechende Nicht-Teilhabe herhalten mussten. Der fürsorgeorientierte Staat nahm sich der Aufgabe an, die vermeintlichen Defizite der Menschen auszugleichen. Daraus entwickelte sich ein hochkomplexes sozialrechtliches Fürsorgesystem mit durchaus paternalistischen Zügen.
Das gesellschaftliche Bild hat sich spätestens seit 1994 gewandelt und es muss sich zukünftig noch schneller und umfassender verändern. Unser Sozialsystem hat viele Errungenschaften hervorgebracht und ist eines der leistungsfähigsten der Welt. Zum Beispiel in den Sektoren Bau und Verkehr hat die öffentliche Hand durchaus bemerkenswerte Fortschritte bei der Barrierefreiheit erreicht. Aber es muss noch viel dafür getan werden, damit Menschen mit Behinderungen als Teil der Gesellschaft ihren Drang nach Selbstverwirklichung, ihr Streben nach Glück, ihre Chancen für ein eigenständiges Leben auch tatsächlich wahrnehmen können. Für unsere Gesellschaft war die Änderung unseres Grundgesetzes im Jahr 1994 wegweisend.
Der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wurde um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“, ergänzt. Der Änderung des Grundgesetzes ist eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zwar wird die Debatte vielfach von der UN-Behindertenrechtskonvention dominiert. Die Grundgesetzänderung hat jedoch eine weitreichende Strahlkraft. Denn dieser eingefügte Satz hat neben seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung wichtige Auswirkungen auf die Gesetzgebung z.B. des Sozialgesetzbuches IX, des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und der Gleichstellungsgesetze der Länder.
Entsprechend umfassend ist der Forderungskatalog der Liberalen gestaltet. Barrierefreiheit und Teilhabe müssten zum Beispiel im baulichen Bereich endlich erreicht werden. Noch immer seien für Menschen mit Behinderungen zu viele Gebäude nicht erreichbar, es gebe zu wenig barrierefreien Wohnraum, kritisiert die Fraktion. Sie fordert unter anderem eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch der Medienstaatsvertrag müsse so gestaltet werden, dass Barrieren in der Mediennutzung abgebaut werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt, Mobilität und demokratische Teilhabe.
Weiter Fordern Sie die freie Arztwahl so heißt es im Antrag: "Auch die freie Arztwahl muss in Einklang stehen mit einer umfassenden Versorgung in allen Regionen und für alle Menschen durch Allgemeinmediziner und Fachärzte. Das Leitbild unserer Gesundheitspolitik sind mündige Patientinnen und Patienten und eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgungssicherheit. "
Zudem fordern Sie für Blindenhunde bzw. Assistenzhunde die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. " Derzeit werden nur Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assistenzhunde, unter bestimmten Umständen und auf Antrag, bewilligt. Der Blindenführhund ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V und ist im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V aufgeführt.
Neben Blindenführhunden als Servicehunden gibt es im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Heilung oder Linderung von körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. Diese speziell ausgebildeten Therapietiere helfen Privatpersonen, und werden zur Förderung von Kindern, zur Unterstützung im pädagogischen Bereich, in Praxen oder auch als sogenannte Besuchshunde in Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe eingebunden. Wichtige Aufgaben übernehmen Begleithunde, die beispielsweise als Diabetikerwarnhund, als Epilepsiewarnhund, Asthmawarnhund oder auch bei Einschränkungen einer komplex posttraumatischen Belastungsstörung eingesetzt werden. Auch zur Therapie oder Begleitung von PTBSPatienten unter Soldatinnen und Soldaten sollte eine gesetzliche Regelung im SGB V zur Kostenübernahme das Ziel sein. Zuerst sollen Assistenzhunde im SGB IX als Teilhabeleistung aufgenommen werden." heißt es im Antrag.
Ein weitere Punkt sind Wahlen. Die FDP fordert für alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Teilnahme an Wahlen. So heißt es im Antrag: "Derzeit fühlen sich jedoch viele Menschen mit Behinderungen von Wahlen und damit von politischen Prozessen ausgeschlossen.
Dies gilt gerade für sinneseingeschränkte Menschen, für die eine Teilnahme an Wahlen de facto unmöglich ist. Eindrucksvoll hat die Debatte um das Wahlrecht für Menschen unter Vollbetreuung dabei unter Beweis gestellt, dass Menschen mit Behinderungen ihr Grundrecht auf die Teilnahme an Wahlen nicht vorenthalten werden darf. Das Vertrauen in Wahlen und in demokratische Mitbestimmung darf nicht durch Wahlbetrug und Wahlmanipulation gefährdet werden. Somit sind alle insbesondere technischen Maßnahmen und Neuerungen auf mögliche Auswirkungen auf die Integrität von Wahlen zu prüfen und abzusichern."
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung