Bundesregierung äußert sich zum Kinderkrankengeld
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Die Bundesregierung hat sich in der gestrigen Pressekonferenz, zum Kinderkrankengeld geäußert. Die Regelung für zusätzliche Kinderkranktage für Eltern in der Corona-Pandemie soll, am Mittwoch im Kabinett der Bundesregierung beschlossen werden. Dabei soll dieses dann scheinbar noch rückwirkend für den 5. Januar in Kraft treten. Dabei war der Bund-Länder-Beschluss von vergangen Dienstag die Grundlage. (wir berichteten) Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, das die Kinderkrankentage pro Elternteil von zehn auf 20 zu erhöhen, und für Alleinerziehende von 20 auf 40.
Frage an die Bundesregierung:
An Herrn Kautz in Sachen Kinderkrankengeld: Trifft es zu, dass es einen Nachweis der Kita oder der Schule braucht, dass sie tatsächlich geschlossen ist, um das Kinderkrankengeld beziehen zu können? Was würde das dann in Bundesländern bedeuten, in denen beispielsweise ein Notbetrieb aufrechterhalten wird? Heißt das, dass es dort unmöglich wäre, Kinderkrankengeld zu beziehen?
Hanno Kautz, Pressesprecher des Bundesministeriums für Gesundheit, nahm die Frage auf: Da würde ich Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Das war in der Tat in einem ersten Entwurf für das Kinderkrankengeld vorgesehen, aber auch diese Verordnung ist noch Gegenstand regierungsinterner Beratungen.
Zusatzfrage: Können Sie denn zum Zeitplan etwas Näheres sagen? Wird das am Mittwoch schon im Kabinett sein? Es hieß aus der SPD-Fraktion, man rechne damit, dass das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten würde. Dann müsste es ja am Mittwoch ins Kabinett.
Kautz: Damit rechnen wir auch, ja.
Frage: Auch zum Thema Kinderkrankengeld: Was ist der Stand der Dinge bei der Umsetzung des Kinderkrankengelds bei geschlossenen Kitas und Schulen? Da wurde ja großzügige Unterstützung angekündigt.
Was ist mit privat Versicherten, welchen Anspruch haben die auf Sonderurlaub?
Kautz: Details dazu würde ich jetzt nicht beantworten.
Frage: Weil die PKV angesprochen war: Für die ist das Kinderkrankengeld ja eine sachfremde Leistung. Würde im Fall von privat Versicherten dann die Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens fließen?
Kautz: Davon gehe ich aus, ja.
Zusatzfrage: Das wäre also komplett getrennt, das heißt, das Kinderkrankengeld würde bei gesetzlich Versicherten bei maximal 90 Prozent gedeckelt, und bei privat Versicherten gälten die 67 Prozent?
Kautz: So wäre es auf jeden Fall, wenn dazu in der Verordnung keine gesonderte Regelung getroffen wird.
Zum ersten Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes äußerten sich zum dem die Grünen. Maria Klein-Schmeink (Grüne), Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Ekin Deligöz (Grüne), Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Der erste Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes enthält positive Neuerungen, bleibt aber insgesamt hinter den Erfordernissen zurück. Die Klarstellung, dass der Anspruch auch besteht, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten, ist essentiell und somit zu begrüßen. Ebenso wichtig ist der Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. An anderen Stellen bleibt der Vorschlag aber unzureichend.
Eltern müssen auch dann einen Anspruch erhalten, wenn keine Kita-Schließungen erfolgen, behördlich aber dazu geraten wird, die Kinder möglichst nicht hinzuschicken. Auch betrifft die Regelung Privatversicherte nicht, so dass diese nur auf die unzureichend ausgestaltete Elternentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bauen können. Nicht zuletzt ist der Zeitraum von 20 Tagen pro Elternteil recht knapp bemessen. Je nach Pandemieverlauf könnte schon recht bald eine Verlängerung der Regelung notwendig werden. Schon die jetzt zur Umsetzung stehende Regelung kommt reichlich spät: Noch im Dezember hatte die Koalition an der Elternentschädigung nach Infektionsschutzgesetz herumgebastelt und einen Sonderurlaub oder den Weg über das Kinderkrankengeld ausgeschlossen. Jetzt wird mit heißer Nadel an letzterem gestrickt. Die Umsetzung sollte nun schnellstmöglich erfolgen, damit Eltern Rechts- und Planungssicherheit haben.
Unverständlich ist, dass die Koalition die Gruppe der Selbständigen außen vor lässt. Auch Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen vom ersten Tag an einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wie wir es in unserem Antrag „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ fordern.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung