Verbände fordern bedarfsgerechte Anpassung der Hartz-IV-Gesetze
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Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung sowie Armut bei Arbeit und im Alter haben erheblich zugenommen – nicht erst seit Corona. Aus Sicht des SoVD unter anderem eine Folge der Hartz-IV-Gesetze. „Dass nun endlich Bewegung in die überfällige Anpassung der Hartz-IV-Gesetze gekommen ist, ist ein gutes Signal an die vielen Menschen, die das Vertrauen in den Sozialstaat verloren haben“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Sowohl Bundesminister Hubertus Heil als auch die Bundestagsfraktionen der Grünen haben Konzepte für eine Neuregelung vorgelegt, die heute am Donnerstag, 14. Januar, im Bundestag debattiert werden.
Eine realitätsferne Bemessung der Regelsätze und die aktuelle Regelung der Sanktionen befördern Millionen Betroffene in prekäre Lebensverhältnisse. „Insbesondere ältere, geringqualifizierte und behinderte Menschen sind Leidtragende dieser Gesetze.
Nach Ansicht des SoVD muss bei der Überarbeitung der Sanktionen zwingend darauf geachtet werden, dass das Existenzminimum gewahrt wird. Und auch die Benachteiligung von jungen Menschen unter 25 Jahren muss beseitigt werden. „Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene gegenüber anderen Leistungsbeziehenden schlechter gestellt werden. Daher müssen diese besonders scharfen Sonderregelungen gestrichen werden. Wir dürfen den Start in das Berufsleben nicht künstlich erschweren“, so Bauer.
Mit den Ideen zur Neuregelung der Hartz-IV-Gesetze von Bundesminister Hubertus Heil und den Grünen ist neuer Schwung in die Debatte gekommen. Nach Auffassung des SoVD sind allerdings weitreichende Veränderungen erforderlich. Und vor allem fordert Bauer: „Nun müssen den Worten auch Taten folgen.“
Zu heutigen Debatte im Bundestag über den Rentenversicherungsbericht 2020 und den Alterssicherungsbericht 2020. Erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Die Berichte der Bundesregierung zur Altersvorsorge machen deutlich: Es muss dringend gehandelt werden, um Altersarmut zu verhindern. Rentenansprüche sinken, vor allem bei Versicherten mit geringen Einkommen und durchbrochenen Erwerbsbiografien. Dies trifft besonders Frauen, die häufiger zu niedrigen Löhnen arbeiten und durch Pflege- und Erziehungszeiten Beitragspausen haben.
Auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden stärker in weiblich geprägten Erwerbsbereichen mit unsicheren, befristeten und Teilzeitbeschäftigungen spürbar sein. Dort drohen häufiger Entlassungen, die zu weiteren Beitragslücken führen. Der Alterssicherungsbericht zeigt zudem, dass Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben, nicht privat fürs Alter vorsorgen können. Private Altersvorsorge ist daher kein Instrument, um wachsender Altersarmut wirksam zu begegnen. Deshalb muss die gesetzliche Rente dringend gestärkt und die Grundrente weiterentwickelt werden, so dass mehr Versicherte Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Rente haben und von der unteren Haltelinie profitieren.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung