Gutscheine für FFP2-Masken werden versendet
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Mit der Zulassung des ersten Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die große Impfaktion der Bundesrepublik Deutschland gegen das Corona-Virus begonnen. Kurz nach Weihnachten wurden zunächst Bewohner in Alten- und Pflegeheimen von mobilen Impfteams geimpft.
Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) hat angesichts des begrenzten Impfstoffvorrates festgelegt, welche Personengruppen bei der Impfaktion Vorrang haben. „Die Organisation der Impfungen erfolgt über die Bundesländer. Alle Impfberechtigten werden jetzt nach und nach von ihrem jeweiligen Bundesland informiert. Voraussichtlich bis Mitte des Jahres sollen alle Impfwilligen Angebote für einen Impftermin erhalten, wenn bis dahin ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht“, erklärt Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse.
Der KKH-Apotheker befürwortet, dass jetzt mit dem neuen Impfstoff ein wirksames Mittel gegen Covid-19 gefunden wurde und ruft insbesondere Risikopatienten dazu auf, sich impfen zu lassen. „Jeder, der eine Impfeinladung erhält, sollte nicht zögern, diese wahrzunehmen. Denn wer sich beteiligt, schützt sich und andere.“ Angst vor Nebenwirkungen seien zwar verständlich, so Sven Seißelberg, doch in Deutschland werde ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle Phasen eines umfassenden Studienkatalogs durchlaufen habe, kann er Skeptiker beruhigen. „Wer dennoch Unverträglichkeiten spürt, sollte diese auf gängigen Portalen melden und mit seinem behandelnden Hausarzt Rücksprache halten.“ Die Impfung ist kostenlos und wird vom Bund übernommen. „Wir als gesetzliche Krankenkasse beteiligen uns an den Kosten für den Betrieb der Impfzentren“, erklärt der Apotheker.
Gutscheine für FFP2-Masken werden versandt
Eine weitere Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus ist die Abgabe von sogenannten FFP2-Masken an definierte Risikogruppen und Menschen über 60 Jahre. Die Aktion wurde im Dezember gestartet und wird jetzt im Januar fortgesetzt. „Die Krankenkassen schreiben dafür alle anspruchsberechtigten Versicherten an und verteilen Gutscheine für zwölf solcher Masken“, erklärt Sven Seißelberg. Die Berechtigungsscheine werden von der Bundesdruckerei in mehreren Versandwellen zur Verfügung gestellt. (wir berichteten)
„Sobald die Lieferung bei uns eingetroffen ist, versenden wir die Anschreiben. Anspruchsberechtigte müssen sich also eventuell noch ein wenig gedulden, bis die Gutscheine bei ihnen zu Hause ankommen “, sagt Seißelberg. Aber er rät: „Wer ein Schreiben erhält, sollte die Möglichkeit nutzen, sich mit den Masken gegen eine Corona-Infektion zu schützen. Die FFP2-Masken sind wirksamer als herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen, weil sie Partikel aus der ein- und ausgeatmeten Atemluft filtern können.“ Die Anspruchsberechtigten können bis Ende Februar zunächst sechs Masken gegen Abgabe der Coupons in Apotheken erhalten. Weitere sechs Masken werden von Mitte Februar bis Mitte April gegen Vorlage der Gutscheine ausgeteilt. Die Versicherten müssen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zahlen.
Autor: KKH / © EU-Schwerbehinderung