Gewalt gegen Menschen mit Behinderung hat massiv zugenommen
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Die Gewalt gegen Menschen mit Behinderung hat in den letzten Jahren zugenommen. Menschen mit Behinderungen erfahren häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Laut einer repräsentativen Studie sind Frauen und Mädchen besonders stark betroffen. Die Studie wurde von 2009 bis 2011 durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen mit Behinderung öfters sexuelle, körperliche und/oder physischer Gewalt ausgesetzt sind als Frauen ohne Behinderung, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2014) und auch Männer mit Behinderung sind öfters von physischer und psychischer Gewalt betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013. So gelangen immer wieder Gewaltvorwürfe an die Öffentlichkeit wie der aktuelle Fall in Bad Oeynhausen. (wir berichteten)
Der Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet das die Vertragsstaaten dazu, alle geeigneten Maßnahmen treffen müssen, um Menschen mit Behinderung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Zudem müssen Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderung bestimmt sind, wirksam von unabhängigen Behörden überwacht werden. Damit ist der Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt klar als staatliche Aufgabe formuliert.
In einer kleinen Anfrage wollte die FPD (19/26383) von der Bundesregierung wissen, wie sich „Gewalt gegen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen gestaltet und welche Maßnahmen die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren ergriffen hat, um betroffenen Menschen zu helfen und Gewalt vorzubeugen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Die Bundesregierung listet dazu in ihrer Antwort (19/26798) Opferzahlen zu ausgewählten Straftaten im Gesundheitswesen gegen Menschen mit Behinderungen auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26383) auf.
Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die im Gesundheitswesen Opfer einer Straftat wurden, laut Polizeilicher Kriminalstatistik von 365 im Jahr 2015 stieg auf 555 im Jahr 2019.
Auf die Fragen heißt es in der Drucksache: 19/26798„welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um
Gewalt gegen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld vorzubeugen (insbesondere auch in Hinblick auf die Täterprävention)?“ Sowie die Frage: „Welche Strategie und Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um Menschen mit Behinderung, die im häuslichen Umfeld Gewalt erfahren, zu unterstützen?“
Teilt die Bundesregierung in Ihrer Antwort mit: „Um die Länder bei ihrer Aufgabe der Weiterentwicklung der Hilfeinfrastruktur für gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern stärker zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im September 2018 den Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtet. Ziel der Beratungen ist es, gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen voranzubringen. Anknüpfend an die Beratungen am Runden Tisch will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des BMFSFJ die Schließung bekannter Lücken im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen unterstützen.
Dazu gehören die Verbesserung des Zugangs zum Unterstützungssystem und der Versorgung für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen. Ziel ist es, zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Angebote der Frauenhäuser sowie der entsprechenden ambulanten Fachberatungsstellen beizutragen. Dabei geht es sowohl um die Entwicklung von innovativen Konzepten zur Schaffung von neuen Hilfsangeboten als auch die passgenaue Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von bestehenden Angeboten für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern und/oder für bestimmte bislang unzureichend erreichte Zielgruppen wie z. B. Frauen mit Behinderungen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Abbau von Barrieren gelegt.
Um Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu schützen “wurden durch das Bundesteilhabegesetz sowohl in § 124 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) als auch in § 75 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) jeweils Regelungen aufgenommen, dass geeignete Leistungserbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe oder von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII nur solche Personen beschäftigen dürfen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle und persönliche Selbstbestimmung verurteilt worden sind”, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.
Für den Schutz von Gewalt betroffener Männer werden seit 2017 in verschiedenen Bundesländern Männerschutzwohnungen gefördert (siehe auch Frage 18). Die Förderung durch das BMFSFJ erfolgt bisher überwiegend über Pilot- und Modellprojekte.
Eine Regelförderung derartiger Projekte gibt es bisher in keinem Bundesland. Diese Männerschutzwohnungen stehen grundsätzlich auch behinderten Männern zur Verfügung, wobei nicht für alle Formen von Behinderungen eine Aufnahme möglich ist. Rollstuhlfahrer können beispielsweise nur in drei der Schutzwohnungen aufgenommen werden, da in den anderen die baulichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind (Türen sind zu schmal, Treppen im Hausflur sind ohne Fahrstuhl). Seit Oktober 2019 fördert das BMFSFJ die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM). Die BFKM wird mit dem Ziel gefördert, den Aufbau und die Etablierung von weiteren Männerschutzeinrichtungen (MSE) in den einzelnen Bundesländern zu unterstützen und fachlich zu begleiten.
Das Pflegetelefon des BMFSFJ bietet Unterstützung und Beratung zu Fragen rund um das Thema „Pflege und Hilfe im Alter“. Das Pflegetelefon kooperiert außerdem mit der Telefonseelsorge, dem Alzheimer-Telefon sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone. Zum 1. Januar 2016 wurde das Beratungsangebot des Pflegetelefons erweitert – Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich nun auch in belastenden und kritischen Situationen direkt an die Beratung wenden (siehe auch www.wege-zur-pflege.de).“
Gerade durch die Corona-Pandemie wurden Menschen mit Behinderung in ihren Häuslichen Umfeld isoliert.
Die FDP wollte von der Bundesregierung wissen: „Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen, um Menschen mit Behinderung, die zu den Corona Risikogruppen gehören und sich daher noch stärker isolieren müssen, vor häuslicher Gewalt zu schützen?“
„Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Menschen, die sich neben der Berufstätigkeit um die Versorgung von ihnen nahestehenden Menschen kümmern, gestaltet sich insbesondere in Zeiten der COVID-19-Pandemie oftmals schwierig und kann für die pflegenden Angehörigen sehr belastend sein“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Weiter heißt es in der Antwort: „Viele berichten von Vereinbarkeitsproblemen, von einer sinkenden Lebensqualität oder auch einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Vor diesem Hintergrund wurde das Angebot des Pflegetelefons des BMFSFJ 2016 um die Beratung in kritischen und Belastungssituationen erweitert (vgl. auch die Website „wege-zur-pflege.de“). Während der Pandemie sind die Anrufendenzahlen gestiegen und die Krisenberatung hat zugenommen. Mit dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) wurde ein Auffangnetz geschaffen, um die soziale Infrastruktur während der Corona-Krise zu sichern. Mit dem SodEG wird gewährleistet, dass die soziale Infrastruktur auch nach den Akutphasen der Corona-Pandemie mit seinen Schließungen noch zur Verfügung steht und Dienst-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen auch in Zukunft wieder angeboten und erbracht werden können. Gleichzeitig haben die Erfahrungen mit dem SodEG in den letzten Monaten der Corona-Pandemie gezeigt: Auch im Pandemiefall werden soziale Dienstleistungen häufig weiter erbracht; zum Teil haben sich Leistungsträger und soziale Dienstleister darauf verständigt, alternative Formen der Leistungserbringung – unter Einhaltung der Hygienebedingungen – zu ermöglichen und bieten den Menschen mit Behinderungen so – auch während der Pandemie – ihre Dienstleistungen und Angebote an. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes liegt bei den Ländern.“
Ein weiteres wichtiges Thema in der Anfrage war welche Stellen für Gewalt betroffene Menschen barrierefrei sind.
„An welchen Stellen können sich von Gewalt betroffene Menschen darüber informieren, welche Zufluchtsstätten und Beratungsstellen in welcher Art und Weise barrierefrei sind?“
So teilt die Bundesregierung mit: „Damit von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern jederzeit und möglichst niedrigschwellig einen Zugang zum Hilfesystem finden können, hat das BMFSFJ im Jahr 2013 das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen eingerichtet, das unter der Telefonnummer 08000 – 116016 rund um die Uhr, kostenlos, barrierefrei und in insgesamt 18 Sprachen Erstberatung für gewaltbetroffene Frauen, für deren Angehörige und das soziale Umfeld sowie für ehrenamtliche oder professionelle Unterstützerinnen und Unterstützer bietet. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung wie z. B. ein Frauenhaus vor Ort. Hilfe bei der Suche nach Zufluchtsstätten für Frauen mit Behinderung, verbunden mit der Möglichkeit, gezielt nach Art und Weise der Überwindung bestimmter Barrieren zu filtern, finden betroffene Frauen in Angeboten der Frauenhauskoordinierung (unter: https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilf e-bei-gewalt/frauenhaussuche) und des Bundesverbandes Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e. V. (unter: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hil fe-vor-ort.html).
Von Gewalt betroffene Männer können sich grundsätzlich informieren:
über Zufluchtsstätten/ Männerschutzwohnungen
- unter: https://www.maennergewaltschutz.de/maennerschutz-und-beratung/ : Von dort kann man sich über weiterführende Links direkt zu den einzelnen Männerschutzwohnungen informieren. Angaben über Barrierefreiheit sind jedoch nicht abrufbar. •
auf der Website der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz
- (https://www.maennergewaltschutz.de/hilfe/erklaerungen-in-gebaerd ensprache/) werden hörgeschädigten Personen mittels Gebärdenübersetzung die Grundbegriffe des Arbeitsfeldes Häusliche Gewalt, insbesondere zu häuslicher Gewalt gegen Männer und die Hilfe- und Schutzangebote, wie Männerschutzwohnungen, erklärt.
über Beratungsstellen:
- https://maennerberatungsnetz.de/regional-b/ : Die vom Bundesforum Männer betriebene Website enthält aber ebenfalls keine Angaben zur Barrierefreiheit.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung