VdK: Kita-Besuch darf nicht wegen Behinderung verwehrt werden!
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Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK von der Landesregierung mehr Anstrengungen bei der Inklusion in Kitas und Schulen. Dazu zählt unter anderem eine bessere personelle Ausstattung und eine adäquate Bezahlung der sogenannten Integrationshelfer durch das Landesamt für Soziales. „Kinder mit Behinderung haben das gleiche Recht auf einen Besuch der Kita. In der Realität ist dies aber nicht immer der Fall, weil ihr Besuch häufig an die Präsenz einer Integrationskraft geknüpft ist oder weil gar kein Platz zur Verfügung steht – das betrifft besonders den Krippenbereich“, sagt VdK-Landesvorstandsmitglied Karin Lawall.
Dem VdK sind mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder mit Behinderung von der Betreuung in der wohnortnahen Kita ausgeschlossen werden, wenn die Integrationskraft wegen Krankheit, Urlaub oder Jobwechsel ausfällt. In einem konkreten Fall hat die Kita vereinbart, dass das Kind nur bei Anwesenheit dieser zusätzlichen Kraft betreut werden kann. „Das widerspricht dem Gedanken der Inklusion, wonach Kinder mit Behinderung einen wohnortnahen Kindergarten besuchen sollen. Ein Kind darf nicht wegen seiner Behinderung ausgeschlossen werden“, sagt Lawall.
Der VdK fordert Sozial- und Bildungsministerium dazu auf, die Personalsituation an den Kitas zu verbessern und Integrationshelfer adäquat zu bezahlen, damit jede Kita in der Lage ist, inklusiv zu sein. „Inklusion bedeutet, dass alle Kinder mit Unterstützungsbedarf im regulären Kita-System betreut werden können. Doch das aktuelle System ist nicht ausreichend darauf vorbereitet“, sagt Lawall.
Als angelernte Kräfte erhalten Integrationshelfer im Gegensatz zu den Integrationsfachkräften in der Regel nur den Mindestlohn. Aus Sicht des VdK müssten sie qualifiziert und besser entlohnt werden. „Die Betreuung von Kindern mit Behinderung ist eine verantwortungsvolle, anstrengende und wichtige Aufgabe der frühkindlichen Bildung. Die schlechten Rahmenbedingungen führen aber dazu, dass viele Integrationshelfer sich einen attraktiveren Job suchen. Diese hohe Fluktuation geht zu Lasten der Kinder und bedeutet für manche sogar den Ausschluss vom Kita-Besuch“, sagt Lawall.
Und es führe dazu, dass die verzweifelten Eltern dann doch einen Platz in einer integrativen Kita suchten, wo die Gruppen kleiner sind und dadurch mehr Personal zur Verfügung steht. Diese Kitas sind aber häufig nicht wohnortnah, zudem gibt es zum Teil lange Wartelisten.
Ein weiteres Problem vieler Familien mit behinderten Kindern ist die lange Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf Eingliederungshilfe, die im Saarland bis zu sechs Monate betragen kann. Die gesetzliche Frist (§ 14 SGB IX) liegt bei drei Wochen; beziehungsweise fünf, wenn ein Gutachten angefordert wird. „Zwar gibt es hier im Bereich der integrationspädagogischen Unterstützung in Kitas und Schulen in letzter Zeit leichte Verbesserungen.
Bei anderen Leistungsformen wie etwa Hilfsmittel, Bestimmung des Grades der Behinderung oder Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Landesamtes sind die Wartezeiten oft viel zu lang. „Hier muss das Sozialministerium mehr Anstrengungen unternehmen, damit es Familien, die es ohnehin schon schwer haben, nicht noch schwerer gemacht wird und sie nicht unnötig lange auf Hilfen warten müssen, die ihnen gesetzlich zustehen“, sagt Lawall.
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung