Karlsruhe: Entlassung eines Impfkritischem Berufsbetreuer
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Entlassung eines Berufsbetreuers bestätigt, er wollte eine 93-Jährige demente Frau und mindestens zwei andere Betreute von einer Corona-Impfung abhalten. Die Verfassungsbeschwerde haben die Richter nicht zu Entscheidung angenommen, wie aus dem veröffentlichten Beschluss am Mittwoch hervorgeht.
In dem vorliegenden Fall hatte der Mann, Rechtsanwalt sich in drei Fällen gegen die Corona-Impfung gestellt, da er persönlich die Risiken für größer hielt als den Nutzen.
Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette, so der Anwalt. Wegen mangelnder Eignung als Betreuer hatte ihn Anfang März das Amtsgericht Frankfurt am Main entlassen. Die Entlassung hatte das Landgericht bestätigt. Der Mann hatte sich mit einer Verfassungsklage dagegen gewendet - erfolglos. Keinen Erfolg hatte die Verfassungsbeschwerde.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Betreuer grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet sei, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, so die Richter. Eine Entlassung könne die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht gemäß § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB rechtfertigen.
Az. 1 BvR 1211/21
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung